19.01.2022. Sie wollen Ihnen am Telefon Geldanlagen, Versicherungen, Haushaltsgeräte oder Zeitungsabonnement aufschwatzen – ungebetene Werbeanrufer. Doch Telefonwerbung, der Sie im Vorfeld nicht zugestimmt haben, müssen Sie nicht einfach hinnehmen.
Der Strom unerwünschter Anrufe unseriöser Firmen reißt nicht ab. Zunehmend segeln zwielichtige Firmen auch unter falscher Flagge. Sie geben sich etwa als "Verbraucherzentrale" oder "Verbraucherschutzservice" aus – in der Hoffnung, den guten Ruf der Verbraucherzentralen für ihre Abzocke nutzen zu können.
Mehr als die Hälfte der Verbraucher:innen wurde mindestens ein Mal unaufgefordert zu Werbezwecken, zum Beispiel per Telefon, kontaktiert. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Marktwächters Digitale Welt der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, die auffällige Vertriebsstrategien von Anbietern unter die Lupe genommen hat. Aus der Umfrage ergab sich auch: Unaufgeforderte Werbeanrufe und Besuche von Unternehmensvertretern an der Haustür sind für die meisten Verbraucher:innen eher unerwünscht und belästigend.
Unerwünschte Werbeanrufe – das können Sie tun!
Unerwünschte Werbeanrufe kann man nicht mit absoluter Sicherheit verhindern. Schon wer in einem öffentlichen Verzeichnis registriert ist (zum Beispiel im Telefonbuch), muss mit Telefonmarketing rechnen. Bei der weitaus größten Zahl der Werbeanrufe behauptet das Unternehmen aber, der Kunde habe seine Einwilligung gegeben. Vier Tipps gegen Telefonwerbung ohne Zustimmung:
- Geben Sie Ihre Telefonnummer generell nur dann an Unternehmen, wenn es für die Vertragsabwicklung zwingend nötig ist.
- Achten Sie bei jedem Vertragsabschluss auf Klauseln, die die Speicherung und Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken erlauben sollen – und streichen Sie diese! Solche Klauseln sind meistens mit "Datenschutz" oder "Datenverarbeitung" überschrieben und müssen klar vom anderen Text zu unterscheiden sein. Sie können zum Beispiel durch einen Rahmen oder Fettdruck besonders hervorgehoben sein. Nachträglich können Sie Unternehmen auffordern, Ihre Daten für Zwecke des Direktmarketings zu sperren. Eine Formulierungshilfe finden Sie hier.
- Gewinnspiele dienen vorwiegend der Datensammlung. Geben Sie bei der Teilnahme an Gewinnspielen daher wenn möglich nicht Ihre Telefonnummer an. Oder, wenn es sich um eine Pflichtangabe handelt, widersprechen Sie der Nutzung Ihrer sämtlichen Daten zu Werbezwecken. Hierzu können Sie unseren Musterbrief als Formulierungshilfe nutzen.
- Die Bundesnetzagentur kann Rufnummern abschalten und gegen Betreiber empfindliche Bußgelder verhängen (2019 hat die Behörde gegen einen Telekommunikationsanbieter wegen Telefonwerbung ein Bußgeld von 100.000 Euro verhängt). Dafür ist die Behörde aber auf Ihre Hinweise angewiesen.
- Melden Sie der Bundesnetzagentur deswegen ungewollte Werbeanrufe. Das können Sie direkt hier über das Online-Formular der Bundesnetzagentur tun. Alternativ können Sie der Bundesnetzagentur auch eine E-Mail an rufnummernmissbrauch@bnetza.de schreiben.
Dabei gilt: Je mehr Informationen Sie über den Werbeanruf geben können, desto leichter fällt es der Bundesnetzagentur, den Fall zu prüfen. Notieren Sie sich daher gleich nach dem Werbeanruf die Uhrzeit, die Telefonnummer sowie was beim Telefonat beworben wird.
Am Telefon abgeschlossene Verträge
Verträge, die Sie am Telefon abschließen, sind - bis auf wenige Ausnahmen - auch ohne nachträgliche Bestätigung gültig. Die einzigen Ausnahmen sind Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen sowie Verträge mit Lotterien. Aber: Sie können telefonisch geschlossene Verträge in der Regel widerrufen. Sie sind dann nicht mehr an den Vertrag gebunden. Die Widerrufsfrist beträgt mindestens 14 Tage. Diese Frist beginnt etwa bei Kaufverträgen erst, wenn Sie die Ware erhalten haben und bei Verträgen über Dienstleistungen oder Stromverträgen bereits mit Vertragsabschluss. Die Frist beginnt jedoch nicht, bevor der Unternehmer Sie über das Widerrufsrecht informiert hat.
Wurden Sie nicht über das Widerrufsrecht informiert, so erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen. In Zweifelsfällen können Sie Ihren Vertrag in einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale prüfen lassen.
Den Widerruf müssen Sie gegenüber Ihrem Vertragspartner erklären. Hierzu können Sie ein Muster-Widerrufsformular verwenden, das Ihnen der Anbieter zur Verfügung stellen muss. Es reicht nicht aus, die Ware einfach zurückzusenden. Eine Begründung müssen Sie nicht mitliefern. Da Sie die Absendung des Widerrufs im Streitfall beweisen müssen, ist es ratsam, den Widerruf per Einschreiben (etwa per Einwurf-Einschreiben) zu verschicken.
Mehr Informationen: www.verbraucherzentrale.nrw