16.01.2026. Endet die Gepäckausgabe am Flughafen ohne den eigenen Koffer, gilt: Wer richtig handelt, bekommt Schadensersatz. Für Komplettverlust gibt es seit dem letzten Jahr etwas mehr Geld. Die Stiftung Warentest fast Ihre Rechte zusammen.
Haftung
Geht Ihr Gepäck bei einem Flug verloren, kaputt oder verspätet sich, haftet dafür die Airline. Das legt das Montrealer Übereinkommen fest. Taucht der Koffer binnen 21 Tagen wieder auf, gilt er als verspätet, danach als verloren. Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, können Sie den Reisepreis mindern.
Verlustmeldung
Melden Sie Ihren Koffer direkt am Flughafen als vermisst. Pauschalreisende geben zusätzlich dem Reiseveranstalter Bescheid. Ist der Koffer innerhalb von sieben Tagen nicht da, melden Sie dies schriftlich der Airline.
Dokumente
Bei der Verlustmeldung am Flughafen erhalten Sie ein Dokument, den Property Irregularity Report (PIR). Bewahren Sie diesen, inklusive aller Flugunterlagen, insbesondere die Bordkarte und den Gepäckabschnitt (klebt oft hinten an der Bordkarte) gut auf.
Ersatzsachen
Ist im Koffer alles, was Sie für die kommenden Tage und Nächte brauchen, kaufen Sie notwendigen Ersatz. Die Kosten muss die Fluggesellschaft erstatten. Achtung: Sie haben eine Schadensminderungspflicht. Das heißt, erstattet wird nur, was Sie wirklich brauchen (Beispiele: Zahnbürste, Unterwäsche, Badekleidung).
Zum ausführlichen Bericht und allen Ansprüchen geht es hier: https://www.test.de/Gepaeck-verspaetet-verloren-oder-beschaedigt-Was-Flugreisende-wissen-muessen-5904075-0/.