Verlorenes Gepäck: Ihre Rechte

16.01.2026. Endet die Gepäckausgabe am Flughafen ohne den eigenen Koffer, gilt: Wer richtig handelt, bekommt Schadensersatz. Für Komplettverlust gibt es seit dem letzten Jahr etwas mehr Geld. Die Stiftung Warentest fast Ihre Rechte zusammen.

Haftung

Geht Ihr Gepäck bei einem Flug verloren, kaputt oder verspätet sich, haftet dafür die Air­line. Das legt das Montrealer Übereinkommen fest. Taucht der Koffer binnen 21 Tagen wieder auf, gilt er als verspätet, danach als verloren. Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, können Sie den Reise­preis mindern.

Verlustmeldung

Melden Sie Ihren Koffer direkt am Flughafen als vermisst. Pauschalr­eisende geben zusätzlich dem Reise­ver­anstalter Bescheid. Ist der Koffer inner­halb von sieben Tagen nicht da, melden Sie dies schriftlich der Air­line.

Dokumente

Bei der Verlustmeldung am Flughafen erhalten Sie ein Dokument, den Property Irregularity Report (PIR). Bewahren Sie diesen, inklusive aller Flug­unterlagen, insbesondere die Bordkarte und den Gepäck­abschnitt (klebt oft hinten an der Bordkarte) gut auf.

Ersatz­sachen

Ist im Koffer alles, was Sie für die kommenden Tage und Nächte brauchen, kaufen Sie notwendigen Ersatz. Die Kosten muss die Fluggesell­schaft erstatten. Achtung: Sie haben eine Schadens­minderungs­pflicht. Das heißt, erstattet wird nur, was Sie wirk­lich brauchen (Beispiele: Zahnbürste, Unter­wäsche, Badekleidung).

Zum ausführlichen Bericht und allen Ansprüchen geht es hier: https://www.test.de/Gepaeck-verspaetet-verloren-oder-beschaedigt-Was-Flugreisende-wissen-muessen-5904075-0/.