Verträge in Fitness-Studios

12.01.2026. Lange Mindestlaufzeiten, automatische Vertragsverlängerungen, Preiserhöhungen während der Mitgliedschaft – nicht alles, was Studiobetreiber versuchen, ist zulässig. Die Verbraucherzentrale gibt Tipps bei der Suche nach fairen Fitness-Konditionen.

In Fitnessstudios werden schlaffe Muskeln gestärkt, die Kondition trainiert und die Figur in Form gebracht – zu teilweise stolzen Monatsbeiträgen. Viele Studiobetreiber versuchen außerdem, Fitness-Fans durch lange Mindestlaufzeiten, ungünstige Kündigungsfristen oder automatische Vertragsverlängerungen dauerhaft an sich zu binden.

Vertragliche Vereinbarungen über die sportliche Betätigung haben jedoch vielfach rechtlich keinen Bestand. So versuchen Betreiber etwa oft, ihre Schadenshaftung auszuschließen, wenn Wertgegenstände wegkommen oder ein Unfall an den Geräten passiert. Ein Studio muss zwar nicht für alle Schäden der Mitglieder aufkommen. Es darf aber auch nicht die Verantwortung komplett von sich weisen. So muss das Fitness-Center für eigene Fahrlässigkeit geradestehen, falls zum Beispiel die Trainingsgeräte nicht richtig gewartet werden und sich deshalb jemand verletzt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Vor der Unterschrift sollten Sie Erreichbarkeit, Öffnungszeiten und Mitgliedsbeiträge checken und sich den Vertrag genau durchlesen.
  • Besprechen Sie Fragen und Unklarheiten vor Vertragsschluss mit dem Fitnessclub.
  • Während der Vertragslaufzeit dürfen Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden.
  • Eine vorzeitige Kündigung ist häufig nur bei unwirksamer Laufzeit oder einem wichtigen Grund möglich.
     

Hier geht es zum gesamten Bericht der Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/fitnessstudios-was-in-vertraegen-nicht-erlaubt-ist-21641.