Die Unterscheidung von Einweg- und Mehrwegverpackungen bei Getränken ist auf den ersten Blick oftmals nicht einfach. Beide können aus Kunststoff sein, für beide wird ein Pfand fällig und sie werden in Mehrweg-Getränkekästen angeboten.
Mehrweg-Getränkeverpackungen
Mehrwegflaschen bestehen aus Glas oder dem Kunststoff PET (Polyethylenterephthalat). Flaschen aus Glas können bis zu 50-mal, solche aus PET bis zu 25-mal erneut befüllt werden. Je nach Getränkesorte beträgt das Pfand für Mehrwegflaschen zwischen 0,08 und 0,15 Euro
Sie sind an dem Mehrweg-Zeichen „Mehrweg - Für die Umwelt“ zu erkennen. Als geschütztes Markenzeichen darf es von Getränkeherstellern auf dem Etikett von Mehrwegflaschen abgebildet werden. Sie müssen dazu die entsprechenden Verwendungsvorschriften per Unterschrift anerkannt haben. Die Verwendung des Mehrweg-Zeichens ist nicht verpflichtend. Mehr als 200 Getränke- und Lebensmittelhersteller nutzen es auf ihren Produkten. Oftmals sind zusätzlich Begriffe wie „Mehrweg” oder „Mehrweg-Flasche” auf dem Etikett abgedruckt.
Bezeichnungen wie „Pfandflasche” oder „Pfand zurück” sind dagegen keine zuverlässige Orientierung, da sie sowohl für Einweg- als auch Mehrwegpfandflaschen gelten.
Vor- und Nachteile
Mehrweg schützt Klima und Umwelt. Die Flaschen können sehr oft wiederbefüllt werden, die verwendeten Materialien sind langlebig. So werden Abfälle vermieden und Energie sowie Ressourcen geschont. Daher sind sie vor allem langfristig ökologisch vorteilhafter. Zudem können sie die Wirtschaft vor Ort stärken, wenn sie in einen regionalen Kreislauf eingebunden sind.
Wegen kurzer Transportwege gelten Mehrweg-Flaschen aus der Region als besonders umweltfreundlich gelten und zwar unabhängig davon, ob sie aus Glas oder PET bestehen.
Jedoch müssen Verbraucherinnen und Verbraucher die Mehrwegverpackungen zurückbringen und haben so einen Mehraufwand. Je nach Material haben Mehrwegverpackungen zudem ein hohes Gewicht beim Transport. Auch die Hersteller haben einen höheren Aufwand, da sie die notwendige Reinigung und Logistik leisten müssen.
Mehrwegbehälter sind nicht immer so bequem und praktisch wie Einwegverpackungen dies sein können. Angesichts der Vorteile für Klima, Umwelt und Ressourcen sollte dieser Mehraufwand jedoch in Kauf genommen werden.
Niedrige Mehrwegquoten
Das Angebot an pfandpflichtigen Getränkeflaschen wird seit Jahren von Einwegflaschen dominiert. Der Anteil an Mehrweg-Getränkeflaschen bleibt nach wie vor auf einem niedrigen Niveau. Nachdem im Jahr 2022 weitere Getränkearten in Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen pfandpflichtig wurden, hat sich der Mehrweg-Anteil bei den pfandpflichtigen Getränken verschoben. Er lag bei 33,5 Prozent, bezogen auf den gesamten Getränkemarkt. Ohne Berücksichtigung der neuen Regelungen lag der Mehrwert-Anteil in 2022 unverändert bei knapp 43 Prozent.
Das im aktuellen Verpackungsgesetz vorgegebene Ziel, eine Quote von mindestens 70 Prozent an Mehrwegverpackungen bei Getränken zu erreichen, wird demnach weiterhin verfehlt. Damit sich das ändert, bedarf es wirksamer Maßnahmen, die Mehrwegverpackungen fördern und den Verbrauch an Einwegverpackungen reduzieren.
Einweg-Getränkeverpackungen
Als Material wird PET, Aluminium, Glas und sogenannter Verbundkarton verwendet. Er besteht aus Karton, der außen und innen mit dem Kunststoff Polyethylen beschichtet ist. Je nach Einsatzgebiet kann innen noch eine Aluminiumbeschichtung hinzukommen, beispielsweise bei länger haltbaren Produkten. Getränkekartons sind in der gelben Tonne bzw. der Wertstoff zu entsorgen, damit sie dem Recycling zugeführt werden können.
PET-Einwegflaschen müssen ab 2025 zu mindestens 25 Prozent aus recyceltem Kunststoff bestehen, ab 2030 muss der Anteil bei allen Einwegflaschen aus Plastik mindestens 30 Prozent betragen.
Das Angebot an diesen Verpackungen hat in den letzten 20 Jahren stetig zugenommen. Mit rund 40 Prozent entfällt aktuell der Löwenanteil auf Einweg-Kunststoffflaschen, gefolgt von Getränkekartons, Einweg-Glasflaschen und Dosen. Daran hat auch die Pfandpflicht für Einweg-Kunststoffflaschen und Getränkedosen nichts geändert, die 2003 eingeführt wurde, im Gegenteil. Sie betraf zunächst Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke, später kamen Erfrischungsgetränke ohne Alkohol und Alcopops dazu.
Pfandregelungen
Das Pfand für Einweg-Getränkeverpackungen aus Kunststoff, Metall und Glas beträgt 25 Cent. Seit Anfang 2022 gilt eine Pfandpflicht für nahezu alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und alle Getränkedosen, die beispielsweise Frucht- und Gemüsesäfte, Smoothies, Sekt, Wein, weinähnliche Getränke, alkoholische Mischgetränke sowie Energydrinks enthalten. Seit 2024 muss auch für Milch und Milchmischgetränke in Plastikflaschen Pfand gezahlt werden.
Von der Pfandpflicht ausgenommen sind Glasflaschen für Wein, Sekt, Spirituosen und Mischgetränke, Milch, Milchmischgetränke, Frucht- und Gemüsesäfte sowie diätetische Getränke für Säuglinge und Kinder in Einweg-Plastikflaschen. Auch auf Verbundkartons und Schlauchbeutel wird kein Pfand erhoben.
Kennzeichnung
Einwegflaschen und -dosen, für die Pfand zu zahlen ist, sind an dem Einwegpfand-Symbol zu erkennen. Das Logo wird von der die DPG Deutsche Pfandsystem GmbH vergeben. Im Gegensatz zu Mehrwegflaschen sind so gekennzeichnete Flaschen trotz Pfand nach einmaliger Benutzung Müll. Sie werden nicht wiederverwendet, bevor sie ins Recycling gelangen.
Das PET-Cycle-Label weist darauf hin, dass es sich um eine Einweg-Verpackung handelt. Es trägt somit zur gesetzlich vorgeschriebenen Erkennbarkeit dieser Getränkeverpackungen bei. Das Label ist auch auf Getränkekästen zu finden, in denen Einwegflaschen verkauft werden.
Außerdem weisen Angaben wie „Einwegpfand 0,25 Euro“ oder „Einweg-Pfandflasche 0,25 Euro“ auf den Flaschen darauf hin. Zusätzlich muss am Regal im Geschäft ein deutlicher Hinweis vorhanden sein, um welche Verpackungsart es sich handelt.
Vor- und Nachteile
Einwegverpackungen sind bequem und praktisch. Manche Einwegverpackungen wie Getränkekartons oder Schlauchbeutel können unter bestimmten Voraussetzungen ähnliche ökologische Vorteile haben wie Mehrwegflaschen aus Glas.
Auf der anderen Seite werden Einweg-Verpackungen nur einmal gefüllt, ausgetrunken und dann entsorgt. Zwar können sie recycelt werden, jedoch wird dafür viel Energie benötigt. Einwegflaschen aus PET erzielen hohe Recyclingquoten, aber das Recyclingmaterial wird nur zum Teil für die Herstellung von neuen Getränkeflaschen verwendet. Aus Umweltsicht besonders ungünstig sind Getränkedosen und Einwegflaschen aus Glas.
Ökobilanzen
Sie untersuchen Umweltauswirkungen, beispielsweise von verschiedenen Verpackungen. Dabei gehen Aspekte wie Klimawirkung, Energie- und Ressourcenverbrauch in die Berechnung ein. Betrachtet werden Herstellung, Produktion und Recycling.
Vor allem lange Transportwege sowie der Aufwand für Reinigung und Wiederbefüllung können sich bei Mehrwegverpackungen negativ auf die Umweltbilanz auswirken. Insbesondere aus dem Transport schwerer Mehrwegbehälter, z. B. aus Glas über weite Strecken, resultieren hohe Kohlendioxid-Emissionen. Leichte Einwegverpackungen wie Getränkekartons können in solchen Fällen daher sogar nachhaltiger sein als Produkte im Mehrwegglas. Die Grenzen der ökologischen Vorteilhaftigkeit sind nicht immer genau zu bestimmen.
Der Wasser- und Energieverbrauch beim Spülen der Flaschen kann aufgrund von modernen Reinigungssystemen gering gehalten werden und ist kleiner als die Menge an Energie und Ressourcen, die für die Herstellung von Einwegflaschen und Dosen benötigt wird. Bei Getränkekartons kommt es im Hinblick auf die Umweltwirkung darauf an, wie schwer sie sind, wie viel Kunststoff und Aluminium sie enthalten und wie gut sie recycelt werden können.
Eine Rolle spielt außerdem, welches Produkt in Mehrweg- und Einwegverpackungen angeboten wird. So ist beispielsweise bei Milch die Mehrweg-Glasflasche weniger umweltfreundlich als der Getränkekarton. Das liegt daran, dass Milch in Mehrwegflaschen nicht so häufig angeboten wird wie in der Kartonverpackung. Daher sind die Transportwege weit und die Flaschen können nicht so häufig erneut befüllt werden. Bei Saft sind die Umweltbilanzen von Getränkekartons und Mehrweg-Glasflaschen vergleichbar.
Grundsätzlich sind möglichst regionale Mehrwegsysteme mit kurzen Wegen sinnvoll und vorteilhaft für die Umwelt.
Tipps
Mehrweg bevorzugen
- Aus der Region: Wählen Sie Mineralwasser und Saft aus der Region und am besten in Mehrwegflaschen, egal ob aus Kunststoff oder Glas. Wenn Sie Milch in Mehrweg-Glasflaschen kaufen möchten, achten Sie darauf, dass sie in der Nähe abgefüllt wird. Andernfalls ist Milch im Getränkekarton vorteilhafter.
- Gängige Flaschenformen: Wählen Sie bei Mehrweg am besten Einheitsflaschen, beispielsweise die sogenannte Perlenflasche bei Mineralwasser. Sie können von verschiedenen Abfüllern genutzt werden. Verzichten Sie möglichst auf spezielle Flaschenformen von nur einem oder wenigen Anbietern.
- Alternative: Eine ausgesprochen umweltfreundliche und kostengünstige Alternative zu Mineralwasser ist Leitungswasser. Es kommt ohne Verpackung und Transportwege aus und kostet etwa 0,4 Cent pro Liter.
Mehrweg erkennen
- Pfand ist nicht gleich Mehrweg: Sowohl für Einweg- als auch für Mehrwegflaschen fällt Pfand an. Schauen Sie daher genau hin, was auf der Verpackung steht.
- Pfandhöhe gibt Auskunft: Beträgt das Pfand 0,25 Euro, handelt es sich um eine Einwegflasche. Ein Pfand von 0,15 und 0,08 Euro weist im Regelfall auf eine Mehrwegflasche hin.
- Mehrwegkästen kein Hinweis: Sowohl Mehrweg- als auch Einwegflaschen können in diesen Kästen angeboten werden. Prüfen Sie daher, welche von beiden enthalten ist.
Einweg möglichst vermeiden
Verzichten Sie möglichst auf den Kauf von Einweg-Glasflaschen, Getränkedosen und Einweg-Plastikflaschen. Wenn Mehrweg keine Option ist, sind Getränkekartons eine Alternative, beispielsweise bei Säften. Bei Mineralwasser sind sie dagegen überhaupt nicht empfehlenswert.
Mit Ausnahme von Bier werden Wein und andere alkoholische Getränke bisher nur in geringem Umfang in Mehrwegflaschen angeboten. Auch Getränkekartons konnten sich bisher nicht durchsetzen.
Flaschen zurückgeben
- Rückgabe Mehrweg: Händler müssen nur Flaschen oder andere Mehrweg-Behältnisse von Marken zurücknehmen, die sie im Sortiment führen. Üblicherweise werden auch Mehrweg-Verpackungen von anderen Marken zurückgenommen, wenn Art, Form und Größe übereinstimmen. Geben Sie die Verpackungen immer mit Verschluss zurück. Die Deckel dienen dem Schutz des Gewindes und können gesammelt recycelt werden.
- Rückgabe Einweg: Hierbei ist das Material entscheidend. Händler müssen die Verpackungen zurücknehmen, wenn sie Flaschen oder Dosen aus dem gleichen Material, z. B. PET oder Aluminium, verkaufen. Das gilt, wenn die Ladenfläche 200 Quadratmeter und mehr umfasst. Geschäfte, die kleiner sind als 200 Quadratmeter, müssen nur Verpackungen von den Marken zurücknehmen, die sie selbst im Sortiment führen.
- Pfandbon: Er kann nur in dem Geschäft eingelöst werden, bei dem Sie die leeren Flaschen zurückgegeben haben. Dafür haben Sie drei Jahre Zeit.
- Intakte Flaschen: In vielen Fällen wird die Rückgabe von Pfandflaschen über Automaten abgewickelt. Achten Sie dabei darauf, dass Einweg-Plastikflaschen und Dosen nicht zu stark eingedrückt sind und der Strichcode (EAN) gut lesbar ist. Sind sie beschädigt und der Automat nimmt sie nicht an, können Sie die Verpackungen beim Verkaufspersonal zurückgeben. Bei kaputten Mehrweg-Flaschen haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung des Pfands. Prüfen Sie außerdem, ob der Automat die zurückgegeben Flaschen korrekt erfasst. Ist das nicht der Fall, sprechen Sie ebenfalls das Verkaufspersonal an.
- Bei Unstimmigkeiten: Wenden Sie sich an die Filialleitung, wenn es Probleme bei der Annahme von Leergut und der Auszahlung von Pfand gibt. Kommen Sie damit nicht weiter, können Sie sich bei der zuständigen Abfallbehörde beschweren. Einen Musterbrief gibt es bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.