Gemeinschaftliches Wohnen

Hierbei steht das gemeinsame Wohnen im Vordergrund. Je nach Ausrichtung leben nur ältere Menschen oder ältere und jüngere Personen zusammen in Wohnungen, Häusern oder Wohnanlagen. Bei Bedarf ist professionelle Hilfe möglich.

Beispiele sind Senioren-Wohngemeinschaften (WGs) und Mehrgenerationenhäuser. Sie sind geeignet, wenn Sie nicht alleine leben möchten, den Kontakt zu anderen Menschen suchen und sich ein Miteinander und gegenseitige Unterstützung im Alltag wünschen.

Wohngemeinschaften  

Nicht nur Studenten oder jüngere Menschen kommen auf die Idee, sich eine Wohnung zu teilen. Das kann für ältere Menschen ebenfalls vorteilhaft sein. In solchen WGs verfügt jeder Bewohner über ein oder zwei eigene Zimmer, das Badezimmer und die Küche wird mit den anderen Mitbewohnern geteilt. Viele WGs haben zudem einen Gemeinschaftsraum eingerichtet, in dem die Bewohner zusammen essen, sich regelmäßig für einen Austausch und zu gemeinschaftlichen Aktivitäten treffen können.

Neben reinen Senioren-Wohngemeinschaften, bei denen sich beispielsweise miteinander befreundete Senioren eine größere Wohnung teilen, gibt es auch Projekte, bei denen Senioren mit jüngeren Menschen in einer WG zusammen leben. Die Vorteile einer WG liegen auf der Hand. Man teilt sich die Miete, weitere Lebenshaltungskosten und die Aufgaben des Alltags wie Kochen, Einkaufen und Saubermachen, lebt nicht allein und kann gemeinsam mit den anderen Bewohnern etwas unternehmen. Wird bei Erledigungen oder im Krankheitsfall Hilfe benötigt, sind andere Menschen da, die in solchen Fällen unterstützen können.

Pflege-WGs

Oftmals kann aus einer Senioren-WG eine Pflege-WG werden, wenn die Bewohner Betreuungs- und Pflegebedarf entwickeln. In dem Fall kann eine gemeinschaftliche Pflege organisiert und die Kosten aufgeteilt werden. Ratsam ist, im Vorfeld festzulegen, wie mit der Pflegebedürftigkeit einzelner Mitbewohner umgegangen werden soll und wie weit das Engagement der anderen Bewohner reicht. Um sie nicht zu überlasten, sollte rechtzeitig externe Hilfe und Betreuung in Anspruch genommen werden. Solche privat organisierten und selbst verwalteten Pflege-WGs gibt es jedoch seltener.

Schließen sich Pflegebedürftige zusammen, um eine Pflege-WG zu gründen, können sie eine Förderung von bis zu 2.500 Euro pro Person und insgesamt maximal 10.000 Euro beantragen. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Pflege-WGs werden mit bis zu 16.000 Euro bezuschusst. Nähere Informationen dazu gibt es bei einer Pflegeberatung oder der Pflegekasse.

Wesentlich häufiger anzutreffen sind Pflege-WGs, die von einem Träger wie Pflege- und Betreuungsdiensten, Kommunen oder Bürgervereinen organisiert und geleitet werden. In solchen ambulant betreuten Wohngruppen werden ca. 10 bis 12 pflegebedürftige Personen entsprechend ihres Bedarfs durch einen Pflegedienst versorgt. Weitere Betreuung und Unterstützung können sie gemeinschaftlich nutzen. Sie beauftragen gemeinsam eine Person, die sie tagsüber betreut, mit ihnen die Freizeit gestaltet, ihnen im Haushalt hilft sowie organisatorische und verwaltende Aufgaben übernimmt. Diese Betreuungsperson wird als Präsenzkraft bezeichnet. Bei höherem Betreuungsbedarf der WG-Bewohner, z. B. bei Demenz, ist auch nachts eine Präsenzkraft anwesend.

Pflegebedürftige in Pflege-WGs haben Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag von 214 Euro im Monat,. Mit diesem Geld können beispielsweise die Betreuungs- und Unterstützungsleistungen der Präsenzkraft bezahlt werden.

Pflege-WGs ermöglichen es, die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der Bewohner weitgehend zu erhalten und zu fördern, gewährleisten aber gleichzeitig eine Betreuung und Versorgung.

Gemeinschaftliches Wohnen

Bei dem Leben in Hausgemeinschaften oder dem gemeinschaftlichen Wohnen in Wohnanlagen für Senioren hat jeder seine eigene Wohnung. Daneben gibt es gemeinschaftlich genutzte Räume, möglicherweise auch einen Garten. Bei dieser Wohnform ist man sozial eingebunden, kann sich gegenseitig unterstützen, den Alltag zu meistern und hat für Notfälle Ansprechpartner vor Ort. Hilfreich kann es sein, regelmäßige Treffen zu vereinbaren. Auch hier lässt sich professionelle Unterstützung und Pflege gemeinsam organisieren.

Immer beliebter werden Hausgemeinschaften oder gemeinschaftliche Wohnprojekte in größeren Anlagen, bei denen Alt und Jung zusammenleben. Die jüngeren Bewohner kümmern sich um die älteren, die als Gegenleistung z. B. bei der Kinderbetreuung helfen. Diese Wohnformen werden häufig als Mehrgenerationen-Häuser oder Mehrgenerationen-Wohnen bezeichnet. Es gibt verschiedene Ausprägungen, welche Altersgruppen tatsächlich zusammenwohnen. Sie können vom Kleinkind bis zu Hochbetagten reichen, die 85 Jahre und älter sind. Andere Häuser nehmen nur Personen bis zu einer bestimmten Altersgrenze auf.

Die Begriffe „Mehrgenerationenhaus“ oder „Gemeinschaftliches Wohnen“ sind nicht geschützt, daher können sich unterschiedliche Varianten dahinter verbergen. Sie können von einer Begegnungsstätte für die verschiedenen Generationen bis hin zum gemeinsamen Wohnen in Mehrgenerationen-Quartieren reichen.

Kennzeichen

Beim gemeinschaftlichen Wohnen geht es um regelmäßige nachbarschaftliche Kontakte, gemeinsame Unternehmungen und gegenseitige Hilfe bei Bedarf. Angestrebt wird dabei ein gegenseitiges Geben und Nehmen. Wer Interesse an einem solchen Projekt hat, sollte beim Einzug noch fit genug sein, seinen Alltag zu bewältigen, sich selbst zu versorgen, sich für die Gemeinschaft zu engagieren und an gemeinsamen Aktivitäten teilzunehmen.

Ratsam ist auch, sich vorher genau zu überlegen, ob diese Wohnform zu den eigenen Wünschen und Bedürfnissen passt. Der regelmäßige Kontakt mit anderen Menschen, das gemeinschaftliche Besprechen von anstehenden Entscheidungen und von bestehenden Schwierigkeiten ist nicht jedermanns Sache.

Was gemeinschaftliche Wohnformen nicht leisten können, ist Pflege. Wird sie notwendig, muss die Betreuung und Versorgung extern organisiert werden, zum Beispiel über einen Pflegedienst.