Wohnung umbauen

Reichen einfachere Veränderungen nicht mehr aus, damit Sie auf Dauer gut in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus zurechtkommen, können größere Umbaumaßnahmen notwendig werden. Auf diese Weise können Sie Ihr Zuhause weitgehend an körperliche Veränderungen und Beeinträchtigungen im Alter anpassen und müssen nicht umziehen.

Ein barrierefreier Umbau ist häufig mit großem Aufwand verbunden, sowohl finanziell als auch organisatorisch. Hinzu kommen die Belastungen mit Lärm und Staub während der Bauarbeiten. Ein großer Vorteil besteht jedoch darin, dass Sie in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Hinzu kommt, dass eine eventuell später notwendige Pflege in einer barrierearmen oder barrierefreien Wohnung leichter durchgeführt werden kann.

Beispiele

Im Fokus einer barrierefreien Modernisierung stehen häufig die Bäder. Daneben geht es oftmals um die Erreichbarkeit der Wohnung und die Bewegungsfreiheit in den einzelnen Räumen. Was im Einzelnen notwendig sein kann, haben wir beispielhaft zusammengestellt.

Davon abgesehen, gibt es eine Reihe weiterer Veränderungen und Modernisierungen. Welche weiteren Maßnahmen möglich sind, ist den Informationen zu dem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ zu entnehmen. Sie können als Ausgangspunkt für eigene Planungen dienen.

Bad umbauen

Eine bodengleiche Dusche, eine begehbare Badewanne, ein höhenverstellbares WCs, ein Waschtisch oder Waschbecken, das sich auch im Sitzen nutzen lässt sowie rutschhemmende Fliesen einbauen zu lassen, sorgt für Barrierefreiheit.

Um in kleineren Bädern mehr Platz und Bewegungsfreiheit zu schaffen, kann es sinnvoll sein, die Badewanne herauszunehmen und eventuell Dusche, Waschbecken und Toilette anders im Raum zu verteilen.

Wer auf eine Badewanne nicht verzichten möchte, kann eine begehbare Kombiwanne mit integrierter Dusche oder eine Sitzbadewanne mit Tür wählen.

Zugang erleichtern

Rutschhemmende, ausreichend breite Gehwege ohne Stolperfallen ermöglichen es, sicher zum Haus zu kommen.

Mit beweglichen oder fest installierten Rampen lassen sich Treppenstufen überwinden, die zum Hauseingang führen. Eine Überdachung des Eingangs schützt vor Regen, eine bodengleiche Fußmatte bzw. Gitterrost bewahrt vor dem Stolpern, ausreichend Platz ermöglicht das Rangieren mit einem Rollstuhl und bietet Abstellflächen, z. B. für einen Rollator.

Eine leicht zu öffnende, breite Haustür ermöglicht den Zutritt mit geringem Kraftaufwand. Im Haus kann ein Lift oder ein Treppenlift dabei helfen, in obere Stockwerke zu gelangen.

Bewegungsradius vergrößern

Um sich mit Gehhilfen oder Rollstuhl frei von Raum zu Raum bewegen zu können, müssen in den meisten Fällen die Türen verbreitert werden, besonders häufig die Tür zum Badezimmer. Außerdem sind Türschwellen abzubauen oder auszugleichen. Türen sollten am besten nach außen aufgehen, um in Notfällen in den Raum gelangen zu können.

Rutschhemmende Bodenbeläge tragen dazu bei, Stürze zu verhindern. Ein Maß dafür ist der Rutschsicherheitswert (R), der für Bodenbeläge im Innen- und Außenbereich angegeben wird. Für Badezimmer wird R 10 bis R 12 empfohlen, für den Aussenbereich mindestens R 10 und für den Eingangsbereich sowie für andere Räume mindestens R 9.

Einbruchsschutz

Neben der Barrierefreiheit spielt der Einbruchsschutz eine Rolle, wenn es um Sicherheitsaspekte geht. Fachleute raten zu einer stabilen, einbruchshemmenden Haustür der Widerstandsklasse (engl. Resistance Class) RC2 oder RC3.

Zusätzlich können abschließbare Fenstergriffe, verriegelbare Rollläden, ein Türspion und Video-Gegensprechanlagen bzw. Türtelefone die Sicherheit verbessern.

Solche und ähnliche Veränderungen werden ebenfalls über das KfW-Programm gefördert. Fachliche Informationen und Beratung zum Schutz vor Einbrüchen bieten Landeskriminalämter oder Polizeidirektionen.

Organisation des Umbaus

Als Hauseigentümer entscheiden Sie selbst, welche Umbauten Sie durchführen wollen. In manchen Fällen kann eventuell eine Baugenehmigung notwendig sein.

Besitzen Sie eine Wohnung, muss die Eigentümergemeinschaft zustimmen, wenn die baulichen Veränderungen Bereiche betrifft, die allen gemeinsam gehören. Das gilt auch für Reihenhäuser oder ungeteilte Grundstücke, auf denen mehrere Häuser stehen.

Vermieter fragen

Leben Sie in einer Mietwohnung, müssen Sie vor dem Umbau die Zustimmung des Vermieters einholen, am besten in Form einer schriftlichen Vereinbarung. Im Normalfall muss er zustimmen, damit Sie Ihre Wohnung weiterhin nutzen können.

Er kann jedoch sein Einverständnis verweigern, wenn es dafür schwerwiegende Gründe gibt und beispielsweise andere Mieter durch den Umbau Nachteile haben.

Zu beachten ist außerdem, dass Sie verpflichtet sind, die Veränderungen bei Ihrem Auszug wieder rückgängig zu machen. Für diesen Rückbau können Vermieter zusätzlich finanzielle Sicherheiten verlangen, die wie eine Kaution hinterlegt werden müssen. In dem Fall zahlen Sie als Mieter doppelt.

Sprechen Sie auf jeden Fall rechtzeitig mit Ihrem Vermieter. Möglich ist, dass er sich an den Kosten beteiligt, da altersgerecht ausgestattete Wohnungen gefragt sind und sich gut weiter vermieten lassen. Zudem können barrierefreie Zugänge zum Haus oder ein zusätzlicher Handlauf an der Treppe auch anderen Mietern zugute kommen, beispielsweise Familien mit kleinen Kindern.

Eine andere Variante ist, dass der Vermieter die Umbaukosten übernimmt und Sie dann im Gegenzug eine höhere Miete zahlen.

Beratung nutzen

Lassen Sie sich von Fachleuten beraten, welche Umbauten in Ihrem Fall geeignet und sinnvoll sind. Die Berater machen sich in den meisten Fällen ein Bild von Ihrer Situation vor Ort, schlagen Baumaßnahmen vor und informieren über Finanzierungsmöglichkeiten. Daneben geben sie Tipps, wie Sie Ihre Wohnung mit einfachen Mitteln anpassen und die Sicherheit in der Wohnung verbessern können.

Unterstützung finden Sie bei professionellen Wohnberatungsstellen. Solche Beratungsstellen in Ihrer Region sind beispielsweise über die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. zu erreichen.

In Nordrhein-Westfalen bieten die Landesarbeitsgemeinschaft Wohnberatung NRW und der Pflegewegweiser NRW Verzeichnisse mit Beratungsstellen in der Nähe an. Anlaufstellen sind beispielsweise Seniorenberatungsstellen, Pflegestützpunkte, die Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Deutsche Caritasverband, die Diakone Deutschland und das Deutsche Rote Kreuz. In den Städten, Gemeinden und Landkreisen gibt es ebenfalls Ansprechpartner, z. B. bei den Sozial- oder Wohnungsämtern. Informieren Sie sich im Vorfeld, ob und welche Kosten anfallen, wenn Sie eine solche Beratung in Anspruch nehmen möchten.

Fachleute finden

Für die Planung und Umsetzung Ihrer Baumaßnahmen sind Sie auf fachkundige Handwerker und Architekten angewiesen. 

Handwerker, die sich mit seniorengerechter Gestaltung auskennen, können über die regionale Handwerkskammer zu finden sein. Das Markenzeichen "Generationenfreundlicher Betrieb - Service + Komfort" des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks kennzeichnet Betriebe, die sich auf seniorengerechte Umbauten spezialisiert haben.

Daneben gibt es Fachleute, die eine spezielle Zertifizierung im Bereich des barrierefreien Bauens und Wohnens erworben haben. Dazu gehören Architekten und Handwerker, die als “DIN-Geprüfte Fachplaner für barrierefreies Bauen“ ausgezeichnet wurden.

Förderungen

Das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ der KfW steht Immobilienbesitzern und Mietern unabhängig vom Alter offen. Angeboten werden ein zinsgünstiges Darlehen bis maximal 50.000 Euro und ein Investitionszuschuss von bis zu 6.250 Euro. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die technischen Mindestanforderungen erfüllt werden. Darauf ist sowohl bei der Antragstellung als auch bei Vereinbarungen mit Architekten und Handwerkern zu achten. Die beiden Förderungen können auch für den Kauf von neu umgebauten Immobilien genutzt werden. Sie sind jedoch nicht miteinander kombinierbar.

Den Kredit beantragen Sie beispielsweise über Ihre Hausbank oder Sparkasse, den Zuschuss direkt bei der KfW im KfW-Zuschussportal. Unterstützung beim Kreditantrag bekommen Sie bei Wohnberatungsstellen, Architekten oder Handwerksbetrieben. Wenn Sie die Zusage für die Förderung haben, können Sie mit den Umbauarbeiten beginnen. 

Anders als der Kredit muss der Zuschuss nicht zurückgezahlt werden. Wie hoch er ausfällt, ist von den förderfähigen Kosten abhängig. Bei Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung beträgt er 10 Prozent der Kosten und maximal 2.500 Euro, beim Umbau nach dem Standard „Altersgerechtes Haus“ liegt er bei 12,5 Prozent und höchstens 6.250 Euro. Um die maximale Förderung zu erhalten, müssen demnach 25.000 Euro bzw. 50.000 Euro investiert werden.

In den Bundesländern gibt es ebenfalls Förderprogramme für den altersgerechten Umbau. In Nordrhein-Westfalen fördert beispielsweise das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung den Neubau und die Modernisierung bzw. den Umbau von altersgerechtem Wohnraum. Informationen zu Förderprogrammen bieten Wohnberatungen, spezialisierte Handwerker und Architekten.

Der Plan, das Haus barrierefrei umzubauen, lässt sich mit anderen Modernisierungsmaßnahmen verbinden, beispielsweise mit einer energetischen Sanierung. Hierfür stehen ebenfalls verschiedene Fördermittel im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Verfügung.

Pflegeleistungen 

Wer pflegebedürftig ist und Leistungen aus der Pflegekasse bekommt, hat Anspruch auf einen Zuschuss zu sogenannten „Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung“. Er beträgt maximal 4.000 Euro pro Maßnahme. Dazu zählen alle Anpassungen oder Umbauten, die zum Zeitpunkt der Antragstellung notwendig sind. Den Antrag reichen Sie zusammen mit einem Kostenvoranschlag vor Beginn der Maßnahmen bei Ihrer Pflegekasse ein. Sie entscheidet darüber, ob und wie viel Geld Sie erhalten. Nutzen Sie die Pflegeberatung, um Unterstützung bei der Antragstellung zu bekommen. Der Zuschuss kann erneut beantragt werden, wenn nach einiger Zeit weitere Umbauten erforderlich sind.

Kosten 

Was Umbaumaßnahmen letztlich kosten, ist von dem Umfang, Ihren Wünschen und den vorhandenen Gegebenheiten abhängig. Auswertungen des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ geben einen Überblick über durchschnittliche Kosten.

Demnach kosteten Modernisierungen im Badezimmer durchschnittlich rund 11.000 Euro. Für Maßnahmen, die den Zugang zu Wohnung und Haus verbessern wie Rampen, Aufzüge, Treppenlifte oder beidseitige Handläufe an Treppen, wurden ca. 8.000 Euro ausgegeben. Für Umbauten in Räumen wie die Verbreiterung von Türen, der Abbau von Schwellen oder die Schaffung von größeren Bewegungsflächen wurden rund 6.000 Euro aufgewendet, für den Umbau im Eingangsbereich wie die Erneuerung von Haustüren, von Wegen oder die Schaffung von zusätzlichen Flächen waren es rund 4.000 Euro. Bitte beachten Sie, dass die tatsächlichen Kosten im Einzelfall erheblich abweichen können.

Immobilien teilen  

Sind die Kinder ausgezogen, wird das Haus häufig zu groß für die Eltern. In die Planungen für einen barrierefreien Umbau kann daher mit einbezogen werden, das Haus zu teilen und separate Wohnungen einzubauen, wenn das baulich möglich und baurechtlich erlaubt ist. Durch die Vermietung oder den Verkauf der Wohnungen entstehen Einnahmen, die zur Finanzierung der Bauvorhaben beitragen und später die Rente aufbessern können.

So kann beispielsweise das Erdgeschoss zu einer barrierefreien Wohnung ausgebaut werden, die von den Hauseigentümern selbst genutzt wird. Weitere Wohneinheiten im Ober- und Dachgeschoss können vermietet oder verkauft werden. Alternativ sind eine vertikale Teilung des Hauses, ein Anbau oder eine Aufstockung mit einem weiteren Stockwerk möglich, wodurch zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird.

Statt des Hauses lässt sich möglicherweise das Grundstück teilen und ein Teil verkaufen, um im Alter mehr finanziellen Spielraum zu haben oder notwendige barrierefreie Sanierungen stemmen zu können.

Barrierefrei bauen

Ist der Umbau des Hauses zu aufwendig oder kommt aus anderen Gründen nicht infrage, kann es eine Alternative sein, das Haus mit einem Teil des Grundstücks zu verkaufen. Der andere Teil wird genutzt, um dort ein kleineres barrierefreies Haus bauen zu lassen, das zu den eigenen Wünschen und Bedürfnissen passt. Voraussetzung ist auch hier, dass die geltenden baurechtlichen Regelungen eingehalten werden.

Eine andere Möglichkeit ist, Haus oder Wohnung zu verkaufen und ein geeignetes Objekt zu suchen, das mit weniger Aufwand nach den eigenen Wünschen barrierefrei umgebaut werden kann.

Immobilienrente

Das Prinzip ist, die Immobilie zu Geld zu machen, aber weiterhin darin wohnen bleiben zu können. Das Geld kann genutzt werden, um die Rente aufzustocken, einen altersgerechten Umbau oder andere Sanierungsmaßnahmen zu bezahlen.

Eine häufig angebotene Form der Immobilienrente ist der Teilverkauf. Er ist jedoch durch Nutzungsentgelte und weitere Kosten sehr teuer. Experten wie Stiftung Warentest und Finanztip raten daher davon ab. Angebote für Leibrenten und Umkehrhypotheken sind spärlich gesät. Bei der Leibrente wird das Haus verkauft, Anteile für Nutzung und Instandhaltung vom Kaufpreis abgezogen und der Rest als eine lebenslange Rente ausgezahlt. Hierbei kommt es darauf an, dass das Nutzungsrecht realistisch bewertet wird. Die Umkehrhypothek belastet das Haus mit einem Kredit, der in Form von Rentenzahlungen an den Eigentümer ausgezahlt wird. Das Haus dient dabei als Sicherheit für die Bank. Die Laufzeit ist in den meisten Fällen befristet. Ratsam ist, lange Zinsbindungsfristen zu vereinbaren.

Für diese Arten der Immobilienverrentung gibt es bisher keine rechtlichen Grundlagen. Die Angebote sind daher häufig uneinheitlich und sehr unübersichtlich. Fachleute empfehlen, sich beispielsweise bei den Verbraucherzentralen umfassend beraten und die Verträge von Fachanwälten eingehend prüfen zu lassen.