Das Haus ist zu groß und zu teuer geworden, die Wohnung lässt sich nur mit großem Aufwand barrierefrei umbauen oder sie liegt zu weit abgelegen, der Partner ist verstorben, das Alleinsein schwer fällt und die Angehörigen wohnen weit weg, der Bedarf an Betreuung und Pflege wird größer und man kommt nicht mehr gut alleine zurecht - neben diesen gibt es noch viele andere Gründe, warum ältere Menschen das gewohnte Zuhause verlassen und sich eine neue Bleibe suchen.
Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Wohnformen, die Unterstützung und Versorgung in unterschiedlichem Umfang und gleichzeitig den Kontakt zu anderen Menschen bieten. Neben dem klassischen Seniorenheim stehen verschiedene Alternativen zur Verfügung.
Betreutes Wohnen
Bei dieser Wohnform leben Sie eigenständig in einer altersgerechten Wohnung innerhalb einer Senioren-Wohnanlage mit gemeinschaftlich nutzbaren Räumen und einem Betreuungsangebot. Die Wohnung ist barrierefrei oder zumindest weitgehend barrierefrei, je nachdem, ob sie in einem Neubau oder einem älteren Gebäude liegt. Die Betreuung umfasst grundlegende Serviceleistungen und zusätzlich buchbare Verpflegungs-, Hilfs- und Pflegeleistungen.
Zu den Grundleistungen gehört in den meisten Fällen ein Hausnotruf, ein Hausmeisterdienst sowie die regelmäßige Anwesenheit einer Betreuungsperson, die Fragen beantwortet, bei der Vermittlung von Hilfsdiensten oder Anträgen unterstützen kann und den Kontakt der Bewohner untereinander fördert. Vorhandene Gemeinschaftseinrichtungen wie Cafés, Restaurants, Gruppen- und Veranstaltungsräume ermöglichen gemeinsame Treffen und Aktivitäten.
Darüberhinaus werden frei wählbare Leistungen angeboten, beispielsweise Haushaltshilfen, Menüdienste, Mittagstische, Wäscheservice, Fahr- und Bringdienste, Fußpflege, Friseure, Hilfe im Krankheitsfall sowie ambulante Pflege. Die Wahlleistungen werden vom Betreiber selbst oder externen Dienstleistern erbracht.
Oftmals sind die Wohnanlagen für Betreutes Wohnen in ein weitergehendes Versorgungskonzept eingebaut und haben einen Pflegedienst, eine Tagespflege oder ein Pflegeheim in unmittelbarer Nähe, deren Leistungen mit genutzt werden können. Pflegebedürftige Personen können Wahlleistungen in Anspruch nehmen, die über Pflegeleistungen finanziert werden können.
Doch nicht nur die Grund- und Serviceleistungen machen das Betreute Wohnen attraktiv für ältere Menschen. Es ist gleichzeitig eine Möglichkeit, an eine barrierefreie oder zumindest barrierearme Wohnung zu kommen, die sonst auf dem Wohnungsmarkt wegen der großen Nachfrage und des viel zu geringen Angebots ausgesprochen schwer zu bekommen ist.
Begriff nicht geschützt
Die Angebote zum Betreuten Wohnen können daher erheblich differieren. Fest steht aber, dass es, anders als die Bezeichnung vermuten lässt, keine Rundum-Betreuung liefert. Die ebenfalls verwendeten Bezeichnungen „Service-Wohnen“ oder „Wohnen Plus“ drücken aus, dass es vorrangig ums Wohnen, aber mit zusätzlichen Leistungen geht.
Betreutes Wohnen wird überwiegend von Wohlfahrtsverbänden wie dem Deutschen Roten Kreuz, der Arbeiterwohlfahrt, der Diakonie oder der Caritas angeboten. Ein weiterer Teil wird von privaten Anbietern betrieben.
Ein Zertifikat nach der DIN-Norm 77800 für Betreutes Wohnen des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN) steht für bestimmte Qualitätsanforderungen, die mindestens erfüllt werden müssen. Dabei geht es unter anderem um das Angebot an Dienstleistungen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Einzelne Wohnanlagen sind nach den Kriterien zertifiziert.
Auswahl
Falls das Betreute Wohnen für Sie als Wohnform im Alter infrage kommt, warten Sie nicht zu lange damit, einen Umzug in die Wege zu leiten. In vielen Fällen ist es Voraussetzung, dass Sie zu Beginn noch selbstständig alleine leben und Ihren Haushalt bewältigen können, um dort einen Platz zu bekommen. Zudem gibt es häufig längere Wartelisten, weshalb es ratsam ist, sich frühzeitig vormerken zu lassen. Adressen von Angeboten vor Ort können Sie beispielsweise bei Wohnberatungsstellen oder Seniorenorganisationen erhalten.
Holen Sie Informationen von verschiedenen Wohnanlagen ein, prüfen Sie die Ausstattung der Wohnungen, weitere Leistungen sowie Kosten und vergleichen Sie die Angebote. Machen Sie sich ein Bild vor Ort, von der näheren Umgebung und der Lage. Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin und klären Sie Fragen mit der zuständigen Betreuungskraft. Nehmen Sie an Veranstaltungen teil und wohnen Sie eine Weile zur Probe, falls das möglich ist. So bekommen Sie einen Eindruck von der Anlage und Ihren Mitbewohnern. Sie können prüfen, ob Sie sich wohl fühlen und sich vorstellen könnten, dort dauerhaft zu leben.
Die Kosten für das Betreute Wohnen richten sich nach der Ausstattung und Lage der Wohnungen sowie den Preisen für die Grundleistungen, die Sie ebenfalls bezahlen müssen. Hinzu kommen eventuell weitere Kosten für Wahlleistungen, die Sie in Anspruch nehmen. Sie schließen einen Miet- oder Kaufvertrag für die Wohnung ab, der mit einem Dienst- oder Betreuungsvertrag über die Grundleistungen verbunden ist.
Schauen Sie genau hin, ob die Wohnung die Anforderungen an Barrierefreiheit nach der DIN-Norm 18040–2 oder den Technischen Mindestanforderungen des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ erfüllt. Prüfen Sie außerdem, ob die Grundleistungen möglichst genau definiert sind.
Seniorenresidenzen
Sie sind eine Sonderform des Betreuten Wohnens mit einer gehobenen, hotelähnlichen und zum Teil luxuriösen Ausstattung und umfangreichen Serviceleistungen. Häufig werden sie auch als Wohnstifte oder Seniorenstifte bezeichnet. Doch diese Begriffe sind ebenfalls rechtlich nicht definiert, so dass sie nicht zwangsläufig auf einen gehobenen Standard hinweisen müssen.
Zum Angebot gehören oftmals Schwimmbäder, Bibliotheken, Fitnessräume, Cafés, verschiedene Geschäfte, kulturelle Veranstaltungen, Ausflüge, Freizeit- und Bewegungsangebote. Im Preis inbegriffen sind außerdem Basisleistungen wie Hausnotrufe, Betreuung durch Hausdamen, eine rund um die Uhr besetzte Rezeption, die Reinigung der Wohnung und das Mittag- oder Abendessen. Hier können Personen leben, die sich eigenständig versorgen können. Aber auch pflegebedürftige Menschen, die eine umfassende 24-Stunden-Pflege benötigen, finden professionelle Betreuung durch zugehörige Pflegedienste oder Pflegestationen. Ein Umzug ins Pflegeheim ist nicht mehr erforderlich.
Da die Versorgungs- und Pflegeleistungen vom Betreiber der Residenz angeboten und durchgeführt werden und nicht bei anderen Anbietern gebucht werden können, gilt für Seniorenresidenzen ebenso wie für Pflegeheime das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG). Es schützt die Rechte der Bewohner in besonderem Maße. Das Betreute Wohnen fällt nicht unter diese Regelungen.
Die monatliche Miete enthält nicht nur die Kosten für die Wohnung und die Basisleistungen, sondern auch für die angebotenen, umfangreichen Freizeit- und Sportmöglichkeiten sowie die Gemeinschaftseinrichtungen. Das müssen Bewohner bezahlen, ganz unabhängig davon, ob sie diese Angebote nutzen oder nicht. Ein Nachteil der Seniorenresidenzen sind die sehr hohen Kosten, die für kleine Ein-Zimmer-Appartements bereits 2.000 Euro monatlich betragen können. Wer sich dafür interessiert, sollte daher im Vorfeld genau prüfen, ob er die angebotenen Leistungen tatsächlich in Anspruch möchte und ob das Geld auch dann noch reicht, wenn Pflegeleistungen notwendig werden sollten. Sie sind nicht im Preis enthalten, daher fallen dann weitere Kosten an.
Pflegeheim
Diese stationären Pflegeeinrichtungen bieten pflegebedürftigen Personen eine Betreuung rund um die Uhr, wenn eine Versorgung zu Hause nicht mehr möglich ist.
Grundsätzlich kann zwischen Alten- bzw. Seniorenwohnheimen, Alten- bzw. Seniorenheimen und Pflegeheimen unterschieden werden, weitere Bezeichnungen sind Seniorenzentrum, Pflege- oder Wohnstift und Seniorenpark. Die Seniorenwohnheime sind mit dem Betreuen Wohnen vergleichbar. Bei Seniorenheimen, die den Bewohnern Hilfe im Haushalt und eine Versorgung mit Mahlzeiten bieten, und Pflegeheimen mit einer umfassenden hauswirtschaftlichen und pflegerischen Vollversorgung sind die Grenzen fließend. In vielen Einrichtungen werden Kombinationen aus den Heimformen mit verschiedenen Betreuungs- und Versorgungsstufen unter einem Dach angeboten.
Unterbringung
Pflegeheime sind häufig in kleinere Einheiten mit einzelnen Wohnbereichen aufgeteilt, die etwa 20 bis 30 Bewohner umfassen. Größere Räume, in denen die Bewohner zusammen essen oder Freizeitangebote wahrnehmen können, werden gemeinschaftlich genutzt. Die Bereiche werden von einem Team aus Pflegekräften betreut, die Teamleitung steht als Ansprechpartnerin für Fragen und Wünsche zur Verfügung.
Die Bewohner leben in eigenen Zimmern, überwiegend in Einzelzimmern, daneben gibt es auch Doppelzimmer. Sie können in den meisten Fällen eigene Möbel mitbringen und das Zimmer nach ihren Wünschen und Vorlieben gestalten.
Eine Variante sind stationäre Hausgemeinschaften, das sind Wohngemeinschaften oder Wohngruppen innerhalb der Heime. Die Pflegebedürftigen leben in Gruppen in einer Wohnung zusammen, werden betreut und versorgt. Sie können sich bei alltäglichen Aufgaben, z. B. im Haushalt, mit einbringen. Das fördert Aktivität und Selbstbewusstsein.
Jeder pflegebedürftige Heimbewohner hat zudem einen individuellen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die durch Betreuungskräfte geleistet wird.
Finanzierung
Die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim werden bei nachgewiesener Pflegebedürftigkeit von der Pflegekasse zumindest teilweise erstattet. Wie hoch die Erstattung ist, richtet sich nach der Pflegestufe. Von diesem Betrag werden pflegerische Leistungen, Betreuung und medizinische Versorgung bezahlt. In den meisten Fällen reicht er jedoch nicht aus, um die kompletten anfallenden Kosten zu decken.
Hinzu kommt noch ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil an den Pflegekosten, der von den Bewohnern selbst getragen werden muss. Er wird von der jeweiligen Pflegeeinrichtung festgelegt und ist für alle Bewohner gleich hoch. Außerdem fallen Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten als Umlage für Instandhaltungs- oder Umbaumaßnahmen an. Im Durchschnitt müssen Bewohner in Pflegeheimen mit Kosten von rund 2.000 Euro pro Monat rechnen.
Seit 2022 zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2 bis 5 einen Leistungszuschlag zu den Pflegekosten, genauer gesagt zum Eigenanteil. Die Höhe richtet sich danach, wie lange die Bewohnerin bzw. der Bewohner bereits in der Einrichtung lebt.
Sind die Bewohner/innen nicht in der Lage, die Kosten mit ihrer Rente, anderen Einkommensquellen und vorhandenen Rücklagen zu bezahlen, können Hilfen beim Sozialamt beantragt werden. Unterhaltspflichtige Kinder werden zur Kasse gebeten, wenn sie mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen.
Auswahl
Adressen von Heimen in Ihrer Nähe erhalten Sie bei einer Pflegeberatung. Überlegen Sie vorab, worauf Sie besonderen Wert legen, z. B. bei den Zimmern, beim Tagesablauf, bei den Mahlzeiten, den Freizeit- und Beschäftigungsangeboten. Wenn Sie das Heim besichtigen, schauen Sie sich nicht nur die Wohnbereiche, sondern auch Speise- und Gruppenräume sowie das Grundstück und die nähere Umgebung an.
Klären Sie, wie es mit der pflegerischen und medizinischen Versorgung aussieht, wie viele Pflegekräfte zur Verfügung stehen, welche Qualifikation sie haben, welche therapeutischen Angebote es gibt. Lassen Sie sich die Kosten aufschlüsseln, so dass Sie sehen können, welchen Anteil die Pflegekasse übernimmt und wie hoch Ihr Eigenanteil ist. Prüfen Sie, wie hoch die Kosten für Verpflegung und Unterkunft sind und welche Leistungen hier enthalten sind.
Vergleichen Sie mehrere Heime miteinander. Vereinbaren Sie Termine zur Besichtigung, aber schauen Sie auch unangemeldet vorbei. Nehmen Sie beispielsweise an einem öffentlich zugänglichen Mittagstisch teil, gehen Sie zum Sommerfest oder zum Tag der offenen Tür, um einen Einblock zu bekommen. Sprechen Sie mit Bewohnern und Pflegekräften. Haben Sie einige Heime in die engere Auswahl genommen, nutzen Sie die Möglichkeit des Probewohnens, sofern die Einrichtungen es anbieten.