Gut zu wissen

Klarname oder Pseudonym 

Ob Sie sich mit Ihrem echten Namen anmelden müssen oder einen Phantasienamen wählen können, ist bei den sozialen Netzwerken unterschiedlich geregelt.

Und ob eine Klarnamenpflicht zulässig ist, hat im Falle von Facebook schon die Gerichte beschäftigt. Zunächst durfte Facebook nach einem Urteil des Berliner Kammergerichtes (Az. 5 U 9/18) ab Ende 2019 nicht mehr die Angabe eines Klarnamens verlangen. Doch Ende 2020 hat das Oberlandesgericht München in zwei anderen Fällen entschieden (Az.18 U 2822/19 Pre), dass Facebook die Verwendung von Pseudonymen untersagen darf.

Falls Sie, anders als in den AGB festgelegt, ein Pseudonym benutzen, kann Facebook Ihr Benutzerkonto sperren.