An Auffrischungsimpfung denken

19.10.2021. Rund 2,8 Millionen Bürgerinnen und Bürger über 70 Jahren erhalten in den kommenden Wochen Post: NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann informiert mit einem Schreiben, das über die Kreise und kreisfreien Städte versandt wird, über die Notwendigkeit einer Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus.

Sofern die letzte Coronaschutzimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt, sind Bürgerinnen und Bürger, die mindestens 70 Jahre alt sind, dazu aufgerufen, sich kostenlos bei einem Hausarzt oder einer Hausärztin ein weiteres Mal impfen zu lassen. Die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) hat hierzu eine deutliche Empfehlung ausgesprochen. Insbesondere wird eine Auffrischungsimpfung derzeit Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Betreuten in Pflegeheimen empfohlen. Die entsprechenden Impfungen dort laufen bereits und sollen bis zum 31. Oktober 2021 abgeschlossen sein. Auch den dort Beschäftigten empfiehlt die STIKO eine Auffrischungsimpfung. Zudem laufen die Auffrischungsimpfungen zum Beispiel auch in Demenz-WGs oder Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Auch hier gilt: Die Auffrischungsimpfung wird dann angeboten, wenn die Zweitimpfung mehr als sechs Monate zurückliegt.

Eine grundsätzliche Empfehlung der STIKO für eine Auffrischungsimpfung der Allgemeinbevölkerung unter 70 Jahren gibt es derzeit nicht. Eine Empfehlung der STIKO für eine Auffrischungsimpfung für jene Personen zwischen 60 und 70 Jahren, die sich im Rahmen der sogenannten „Osteraktion“ mit AstraZeneca haben impfen lassen, liegt derzeit ebenfalls noch nicht vor. Über eine Auffrischungsimpfung muss hier deshalb im Einzelfall vom behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin entschieden werden. Denn gemäß den Beschlüssen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 2. und 9. August 2021 wird Personen, die sowohl die Erstimpfung als auch die Zweitimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, unabhängig vom Alter eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen. Voraussetzung ist lediglich, dass die Zweitimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt.

Personen in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt sollten die Möglichkeit zur Auffrischungsimpfung ebenfalls in Anspruch nehmen, wenn seit ihrer Grundimmunisierung bereits sechs Monate vergangen sind. In der Regel dürfte dieses Angebot unmittelbar am Arbeitsplatz unterbreitet werden. Alternativ ist auch die Impfung in einer ambulanten Arztpraxis möglich.

Auch Personen, die in der Vergangenheit mit dem Impfstoff der Firma Johnson & Johnson geimpft wurden, sollten einen Arzttermin für eine Auffrischungsimpfung vereinbaren. Das Land wird darüber hinaus sicherstellen, dass auch schwer erreichbare Personengruppen, die zum Beispiel über mobile Teams mit Johnson & Johnson geimpft wurden, ein Impfangebot mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Hierzu gehören beispielsweise wohnungslose Menschen.