Ratgeber Gesetzliche Betreuung

24.05.2022. Ein Unfall, eine chronische Krankheit oder eine fortschreitende Demenzerkrankung – es kann viele Gründe haben, dass ein erwachsener Mensch wichtige Lebensbereiche nicht mehr selbst organisieren kann. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird eine rechtliche Betreuung eingerichtet. Der Ratgeber der Stiftung Warentest beantwortet anhand von vielen Praxisbeispielen alle Fragen, die zu Beginn und während einer Betreuung auftauchen.

„Es ist wichtig zu wissen, dass eine Betreuung keine Entmündigung ist. Menschen, für die eine Betreuung eingerichtet wurde, sind häufig noch geschäftsfähig“, sagt Dr. Kai Nitschke, Co-Autor des Buches und Richter am Betreuungsgericht. Die Rechte von Betroffenen und ihren Angehörigen werden durch die am 1.1.2023 in Kraft tretende Reform des Betreuungsrechts gestärkt. Die neuen Regeln werden im Ratgeber ausführlich dargestellt.

Eine gesetzliche Betreuung wird nur eingerichtet, wenn sie notwendig ist und praktische Hilfen wie eine Haushaltshilfe oder Pflegeleistungen nicht ausreichen. Ein Betreuungsgericht muss die Notwendigkeit bestätigen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass im besten Fall Verwandte oder Freunde eine rechtliche Betreuung übernehmen, weil sie die Lebensumstände, Wünsche und Ängste der Betroffenen kennen. Privatpersonen, die eine Betreuung übernehmen, haben ein Anrecht auf Schulung, Versicherung und finanzielle Unterstützung. Wenn keine Privatperson infrage kommt, wird ein Berufs- oder ein Vereinsbetreuer bestellt.

Sind Betroffene oder Angehörige mit der Betreuung unzufrieden, können sie sich an das Betreuungsgericht wenden.

Der Ratgeber (176 Seiten, 19,90 Euro) hilft bei der Lösung von kleinen und großen Problemen und gibt einen Überblick über die Aufgabenbereiche von Betreuern wie Gesundheitsfürsorge, Finanzen, Vertretung gegenüber Behörden sowie Wohnungsangelegenheiten.