13.06.2024. Wer Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen will, dem steht Besuch ins Haus: Gutachter des Medizinischen Dienstes kündigen sich dann an und verschaffen sich einen Eindruck, wie selbstständig jemand seinen Alltag bewältigen kann und welche Hilfe dabei benötigt wird. Von dieser Beurteilung hängt ab, ob der Antragsteller in eine der fünf Pflegegrade eingestuft wird und entsprechende Leistungen erhält.
Eine gute Vorbereitung auf diesen entscheidenden Besuchstermin zahlt sich also aus. Praktische Unterstützung bietet dabei der Ratgeber „Das Pflegegutachten“ der Verbraucherzentrale, der jetzt in aktualisierter Auflage erschienen ist. Er erläutert, wie die Begutachtung abläuft und mit welchen Fragen zu rechnen ist. Auch wird ein Überblick über die aktuellen Leistungen der Pflegeversicherung gegeben. Denn mit der Pflegereform 2024 gab es da eine Vielzahl an Verbesserungen.
Anhand einer umfangreichen Checkliste können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen schon im Vorfeld über alle Bereiche informieren, die beim Begutachtungstermin abgeklopft werden. Erläutert wird zudem, welche Kriterien bei der Beurteilung des Grads der Pflegebedürftigkeit eine Rolle spielen, und es werden Verhaltenstipps rund um den Besuch des Medizinischen Dienstes gegeben. Verständlich wird erläutert, welche Pflegeleistung im Einzelfall eine sinnvolle Hilfe bietet. Nicht zuletzt begleitet der Ratgeber Schritt für Schritt vom Antrag übers Verfahren bis hin zu einem möglichen Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse. Ein Antrags-ABC bietet hierbei praktische Unterstützung.
Der Ratgeber „Das Pflegegutachten. Antragstellung. Begutachtung. Bewilligung“ hat 158 Seiten und kostet 12,- Euro. Es gibt ihn online (www.ratgeber-verbraucherzentrale.de), unter Tel. 0211 / 91 380-1555, in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel.