So fallen Sie nicht auf Kaffeefahrten herein

24.07.2022. Mit dem Bus preisgünstig und in netter Gesellschaft eine interessante Stadt oder andere Sehenswürdigkeiten besichtigen – bei solchen Angeboten greifen besonders ältere Menschen gerne zu. Dafür sind sie bereit, die gezielten Verkaufsveranstaltungen auf diesen Kaffeefahrten zu akzeptieren. Wer nicht aufpasst, kann jedoch im Endeffekt eine Menge Geld loswerden. Die VERBRAUCHER INITIATIVE sagt, warum Vorsicht geboten ist. 

Die Zielorte von Kaffeefahrten entpuppen sich keinesfalls als beliebte touristische Orte, sondern liegen irgendwo auf dem Land. Angesteuert werden möglichst abgelegene Gaststätten, die sich nicht in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Verkehrsmitteln befinden. Die angekündigten Leistungen werden zu falschen Versprechungen. „Häufig werden, anders als im Vorfeld dargestellt, doch Eintrittsgelder fällig, der vorbereite Mittagsimbiss muss aus eigener Tasche bezahlt werden oder besteht nur aus einem belegten Brötchen und das Freigetränk ist ein Glas Wasser“, erläutert Georg Abel von der VERBRAUCHER INITIATIVE.

Die geschickten Verkäufer sind rhetorisch und psychologisch ausgesprochen gut geschult. Zusätzlich heizen vom Veranstalter organisierte Scheinkäufer den Verkauf an. Waren werden zunächst zu extrem hohen Phantasiepreisen angeboten und dann immer weiter preislich gesenkt. So soll der Eindruck eines besonders günstigen Angebots erweckt werden. Bei genauerem Hinsehen entpuppen sie sich in der überwiegenden Zahl der Fälle jedoch als minderwertig und immer noch stark überteuert. Bundesgeschäftsführer Georg Abel rät: „Lassen Sie sich nicht zu unüberlegten Käufen verleiten. Der Veranstalter kann nicht von Ihnen verlangen, an der Verkaufsveranstaltung teilzunehmen, wenn Sie das nicht möchten“. 

Wer auf einer Kaffeefahrt Waren gekauft hat, die er bei genauerer Prüfung nicht behalten möchten, kann von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. „Für den Widerruf haben Sie 14 Tage Zeit. Widerrufen Sie schriftlich, am besten per Einwurf-Einschreiben ohne die Angabe von Gründen“, so Georg Abel.