Steuererklärung 2023: Frist 02.09.

14.08.2024. Wenn kein Steuerberater mit von der Partie ist, heißt es auch für Rentner und Pensionäre: Ran an die Steuererklärung für das Jahr 2023. Bis Montag, 2. September, muss sie beim Finanzamt sein.

Weil die reguläre Abgabefrist zum 31. August in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, gibt es das Wochenende obendrauf, um Belege zu sortieren und Möglichkeiten zu prüfen, die den steuerpflichtigen Teil der Rente deutlich reduzieren. Ein hilfreicher Lotse ist der Ratgeber „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2023/2024“ der Verbraucherzentrale, der zielsicher durch alle Antragsformulare führt. Zum Einstieg wird erläutert, welche Einkunftsarten es gibt und wie das zu versteuernde Einkommen zu berechnen ist. Anhand vieler Beispiele werden praktische Tipps gegeben, um Grundfreibetrag, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben geltend zu machen. Denn Steuerpflicht heißt nicht immer automatisch „Portemonnaie auf“. Wo Eintragungen vorzunehmen sind wird ebenso erklärt wie die Vorgaben, um die Ausgaben nachzuweisen. Ein eigenes Kapitel gibt Hinweise, was private Vermieter bei der Steuererklärung beachten müssen und welche Belege hierfür wichtig sind. Zu erfahren ist, wann der Fiskus die Hand aufhält, wenn mit Geld Geld verdient wird, oder wie mit der Ehrenamtspauschale die steuerfreien Einnahmen optimiert werden können.

Der Ratgeber hat 208 Seiten und kostet 16 Euro (E-Book: 12,99 Euro). Es gibt ihn online (www.ratgeber-verbraucherzentrale.de), unter Tel. 0211 / 91 380-1555, in den VZ-Beratungsstellen sowie im Buchhandel.