15.10.2024. Seit Juli 2023 ist die Verbraucherzentrale NRW mit dem neuen Arbeitsansatz „mobil & digital“ im Kreis Kleve präsent. Und die Nachfrage ist hoch: 2.058 Anliegen von ratsuchenden Bürgerinnen und Bürgern wurden im ersten Jahr bereits bearbeitet.
„Das übertrifft unsere Erwartungen und ermutigt uns, das neu entwickelte Modell weiterzuführen und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln“, sagte Iris van Eik, Bereichsleiterin und Mitglied der Geschäftsleitung der VZ NRW, unlängst bei einem Pressetermin. Vor Ort wurde mit Landrat Christoph Gerwers eine erste Zwischenbilanz gezogen. „Die Erfahrungen der vergangenen zwölf Monate zeigen, dass die Angebote der Verbraucherberatung eine Bereicherung für die Menschen im Kreis Kleve sind. Für viele Fragen und Probleme des alltäglichen Lebens sind die Mitarbeiterinnen der Verbraucherzentrale erste Ansprechpartnerinnen. Wir haben das Angebot von Beginn an unterstützt und möchten heute nicht mehr darauf verzichten“, sagt Landrat Christoph Gerwers.
Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen hatte im August 2023 gemeinsam mit dem Landrat und weiteren Beteiligten den Start der mobilen Verbraucherberatung gegeben. Anlässlich des einjährigen Bestehens der Verbraucherberatung im Kreis Kleve freut sich Ministerin Gorißen über den Erfolg des neuen Angebots: „Unser Ziel ist es, allen Verbraucherinnen und Verbrauchern in Nordrhein-Westfalen zu wichtigen Verbraucherthemen Hilfestellung und Sicherheit zu geben, damit sie gut durch den Alltag kommen – unabhängig davon, ob sie in städtischen Ballungszentren oder im ländlichen Raum leben. Die vergangenen zwölf Monate haben gezeigt, dass der mobile, digitale und telefonische Service der Verbraucherberatung im Kreis Kleve den rund 319.000 Bürgerinnen und Bürgern eine verlässliche und sachkundige Beratung und Hilfe gegeben hat. Die mobile Verbraucherberatung ist ein Erfolgsmodell und soll so fortgesetzt werden.“
In mindestens jedem zweiten Fall war es mit einer kurzen Beratung oder Auskunft nicht getan. Besonders gefragt waren vielmehr die umfassende Rechtsberatung und Rechtsvertretung, um berechtigte Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern außergerichtlich gegenüber der Anbieterseite durchzusetzen. Ob es um Widerrufe von nicht gewollten Verträgen, die Abwehr unberechtigter Zahlungsforderungen, das geltend machen von Reisemängeln oder Ärger mit Telekommunikationsanbietern ging: Ratsuchende erhielten nach Prüfung der Sach- und Rechtslage jeweils passgenaue Hilfe.
Die Praxis habe aber auch gezeigt, dass es auf Verbraucherseite unterschiedliche Erwartungen gibt. „Bei vielen ist die digitale Welt bereits gelebte Normalität, andere wünschen dagegen Präsenzangebote. Wir wollen jedoch niemanden aufgrund von Zugangsbarrieren von unserem Hilfeangebot ausschließen“, so Kopf. „Daher überlegen wir, für Menschen, die weniger digital affin sind oder Sprachbarrieren haben, ein kleines Grundangebot an Präsenzberatung und Rechtsvertretung zu testen.“ Damit ist das neue Modell weiterhin in der Erprobungsphase und wird im engen Schulterschluss mit allen Beteiligten kontinuierlich weiterentwickelt. Grundlage dafür ist die zunächst bis Ende 2028 gesicherte Finanzierung durch Land und Kreis.