Vergleichspreise schützen auch an Schnäppchentagen

18.11.2022. Aktionstage wie Black Friday und Cyber Monday lassen alle Jahre wieder die Verkaufszahlen punktuell nach oben schnellen. Besonders der Monat November ist bekannt für Rabattschlachten in immer mehr Branchen. Doch allzu oft machen Verbraucher*innen beim Kauf kein so gutes Schnäppchen wie sie denken. Grund dafür ist die bisweilen intransparente Preisgestaltung der Händler. Diesem Missstand soll die neue Preisangaben-Verordnung entgegenwirken, sie gilt seit Mai 2022.

Die neue Verordnung verpflichtet Verkäufer, bei der Bewerbung eines Produkts mit einem Rabatt, den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage als Vergleichsgröße anzugeben, damit Verbraucher*innen die tatsächliche Ersparnis besser einschätzen können. Ziel ist es, zu verhindern, dass Verkäufer die Preise vor einem Aktionstag kurzfristig erhöhen, um sie dann wieder herabzusetzen und mit höheren Rabatten zu werben.

„Wir begrüßen zwar dieses Mehr an Transparenz, jedoch sind damit längst nicht alle Unklarheiten ausgeräumt, die speziell an Aktionstagen auf Verbraucher*innen zukommen“, so Carina Schütz, Volljuristin und Verbraucherberaterin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB). „Rabatte orientieren sich meist an der unverbindlichen Preisempfehlung, welche nur selten dem tatsächlichen Verkaufspreis entspricht.

Und auch sogenannte Fake-Shops, die immer schwerer zu erkennen sind, stellen eine Gefahr für Verbraucher*innen auf Schnäppchen-Jagd dar“. Der Verbraucherverband empfiehlt Verbraucher*innen, vor dem Kauf genau zu vergleichen und von Spontankäufen abzusehen. „Wer sich dennoch hinreißen lässt und es sich im Anschluss anders überlegt, hat in der Regel 14 Tage Zeit, den Widerruf zu erklären“, so Schütz.