Ware bestellt und bezahlt, aber nichts bekommen

Lässt eine Online-Bestellung ungewöhnlich lange auf sich warten, verläuft die Sendungsverfolgung ergebnislos und als Grund für die Verzögerungen werden immer wieder Lieferschwierigkeiten angegeben, liegt der Verdacht nahe, dass es sich um einen betrügerischen Online-Shop handelt.

Solche Fake-Shops sind professionell aufgemacht, wirken Vertrauen erweckend und orientieren sich nicht selten am Erscheinungsbild anderer bekannter Shops oder Marken. Aus diesen Gründen sind sie nicht gleich auf Anhieb zu identifizieren. Doch bei genauerem Hinschauen können Sie einige Anzeichen entdecken, die Anlass zur Skepsis geben.

 

Kennzeichen

Auffällig ist, dass Fake-Shops mit besonders günstigen Preisen und überschwänglich guten Kundenbewertungen locken. Seien Sie daher misstrauisch, wenn ein Online-Shop durchweg ausgesprochen preisgünstige Waren anbietet.

Prüfen Sie, ob die Webadresse zu den angebotenen Produkten passt und ob sie ungewöhnliche Domainbezeichungen aufweist, z. B. de.com. Häufig fehlt das Schlosssymbol, das auf gesicherte Verbindungen hinweist.

Größte Vorsicht ist zudem geboten, wenn

  • eine Bestellung nur gegen Vorkasse möglich ist. Meistens werden andere Bezahlmöglichkeiten angeboten, aber sie lassen sich nicht nutzen.
  • ein Impressum fehlt oder wenn es falsche Angaben enthält.
  • ein Kontakt nur per E-Mail möglich ist.
  • Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vergebens suchen.
  • es zu den abgebildeten Gütesiegeln keine weiteren Informationen gibt.

 

Abzocke

Kunden von Fake-Shops werden auf mehreren Wegen abgezockt. Die bestellte und im Voraus bezahlte Ware wird nicht geliefert. Nachfragen beim Shop laufen ins Leere, Kunden werden beispielsweise wegen angeblicher Lieferverzögerungen vertröstet. Oder die gelieferten Waren entpuppen sich als minderwertiger Ramsch und sind ihr Geld nicht wert. Im ungünstigsten Fall werden die Adress- und Zahlungsdaten wie Kreditkarten- oder Kontonummern für kriminelle Handlungen missbraucht.

 

Was Sie tun können

Haben Sie Waren bestellt und im Voraus bezahlt, aber nicht bekommen, versuchen Sie, das Geld zurückbuchen zu lassen. Das ist bei Zahlungen per Lastschrift oder Kreditkarte innerhalb eines bestimmten Zeitraumes möglich, bei Überweisungen in den meisten Fällen nicht. Bei einem Online-Bezahldienst kann der Käuferschutz greifen. Überprüfen Sie zudem Ihr Konto auf unberechtigte Abbuchungen.

Stellen Sie Beweismittel wie E-Mails, Bestellbestätigungen und Screenshots zusammen. Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei, wenn Sie vermuten, dass es sich um einen Betrugsfall handelt.

Wenden Sie sich an die EU-Kommission, wenn der Fake-Shop seinen Sitz in einem EU-Land hat. Dort können Sie über ein entsprechendes Formular Beschwerde einreichen. Kontaktieren Sie anschließend die europäische Bank, an die Sie die Zahlung geleistet haben. Reichen Sie Kopien von der Anzeige, der Beschwerde und Ihrer Bestellung ein und fordern Sie die Bank auf, den Betrag zu erstatten.

 

Fake-Shops bei Amazon

Amazon ist nicht nur ein Online-Versandhändler, sondern fungiert gleichzeitig als Online-Marktplatz, auf dem verschiedene Händler ihre Produkte (gegen die Zahlung einer Gebühr) anbieten können. Wer dort bestellt, schließt den Kaufvertrag nicht mit Amazon selbst, sondern mit dem jeweiligen Online-Shop ab. Amazon ist hierbei lediglich der Vermittler und wickelt den Kauf ab. Falls es zu Problemen mit der Bestellung kommt, greift jedoch in vielen Fällen ein Käuferschutz von Amazon.

Bei Fake-Shops auf Amazon Marketplace oder anderen Online-Marktplätzen haben es die Täter häufig sowohl auf die Verkäufer als auch auf die Käufer abgesehen. Zunächst verschaffen sie sich durch Phishing einen Zugang zu bestehenden, gut gehenden und beliebten Shops. Sie übernehmen die Shops, so dass die Verkäufer keinen Zugriff mehr haben. Dann stellen sie schnell bis zu 500.000 verschiedene Artikel im Shop ein, die sich häufig vom ursprünglichen Sortiment unterscheiden. In den meisten Fällen sind es teurere Waren, die ausgesprochen preisgünstig angeboten werden. 

Die Käufer werden mit verschiedenen Betrugsmaschen abgezockt. So sind in Verbindung mit Amazon Marketplace mehrere Varianten bekannt. 

 

Bestellung per E-Mail statt über Warenkorb  

Nachdem Kunden unbemerkt in einem Fake-Shop auf Amazon Marketplace über die Bestellfunktion ihre Waren bestellt haben, erhalten sie kurze Zeit später eine Nachricht, dass die Bestellung storniert wurde und sie über eine angegebene Mail-Adresse erneut bestellen können. Oder die Betrüger weisen bereits auf der Seite des Shops bei den Angaben zum Verkäufer darauf hin, dass Kaufinteressenten über die genannte Mail-Adresse Kontakt aufnehmen sollten.

Wer diese Mail-Adresse nutzt, um weitere Informationen einzuholen oder um das Produkt zu bestellen, erhält wenig später Zahlungsinformationen mit einer ausländischen Bankverbindung und der Aufforderung, die Kaufsumme möglichst schnell zu überweisen. Zur Täuschung des Kunden ähneln die Bestätigung der Bestellung und die Zahlungsaufforderungen vom Aussehen denen von Amazon, ebenso weisen Mail-Adresse des Absenders und der Kontoinhaber auf Amazon hin.

Ziel der Täter ist, dass die Bestellung und Bezahlung nicht über Amazon abgewickelt werden. Auf diese Weise wollen die Kriminellen die Sicherungsmaßnahmen und den Käuferschutz von Amazon umgehen, der in solchen Fällen nicht greift. Hinzu kommt, dass das Geld bei Überweisungen, anders als bei Zahlung per Kreditkarte oder Lastschrift, nicht mehr zurückgebucht werden kann. Nur, wer sofort reagiert und seine Bank kontaktiert, kann die Zahlung möglicherweise noch stoppen lassen. In anderen Fällen ist das Geld weg.

 

Missbrauch von Kundendaten

Bei einer neueren Masche bestellen und bezahlen die Kunden die Produkte aus den Fake-Shops über Amazon Marketplace. Die Täter erhalten das Geld für Kauf von Amazon, versenden jedoch nach Zahlungseingang keine Waren. Stattdessen bestellen sie die von den Kunden gewählten Produkte bei anderen Online-Shops und geben die Anschriften der Kunden als Lieferadressen an. Für die Abwicklung der Bestellung nutzen die Täter ihre Mail-Adressen, so dass die Kunden von der Anmeldung bei den anderen Shops, den Bestellungen und weiteren Informationen wie Versandbestätigungen nichts mitbekommt. Sie erhalten die bestellten Waren und schöpfen oftmals zunächst keinen Verdacht.

Da die Online-Shops für ihre Waren kein Geld erhalten haben und die Mahnungen per E-Mail ins Leere laufen, verschicken sie nach einiger Zeit eine schriftliche Mahnung an die Kunden. Diese halten die Schreiben möglicherweise zunächst für einen Irrtum oder Betrug. Erst durch Nachfragen bei den Online-Shops und einen Abgleich der Mail-Adressen wird deutlich, wie die Täter vorgegangen sind und dass es sich um eine Betrugsmasche handelt.

 

Was Sie tun können

  • Wenden Sie sich zur Klärung an Amazon und versuchen Sie, das Geld zurückzubekommen, indem Sie eine Rückerstattung des Kaufpreises beantragen. Das ist beispielsweise möglich, wenn Bestellung und Bezahlung über Amazon Marketplace erfolgt sind und das Lieferdatum nicht länger als 90 Tage zurückliegt. Die Mitarbeiter von Amazon prüfen dann, ob Sie einen Anspruch auf Erstattung haben. Weitere Informationen finden Sie bei Amazon unter dem Suchbegriff „A-bis-Z-Garantie“.
  • Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei und legen Sie dabei die Bestellung, E-Mails, Zahlungsbelege sowie Screenshots des Fake-Shops sofern möglich vor.
  • Bestellen und bezahlen Sie nicht über externe Adressen außerhalb von Amazon Marketplace oder anderen Verkaufsplattformen. Wickeln Sie den Kontakt, die Bestellung und Bezahlung ausschließlich über Amazon bzw. einen anderen Online-Marktplatz mit den bekannten Funktionen „Warenkorb“ und „Kasse“ ab.
  • Überprüfen Sie die Shops von Online-Marktplätzen, ihre Webadressen, das Impressum, Firmenadresse sowie Kontaktdaten und recherchieren Sie, ob Sie negative Informationen zu den Shops im Internet finden. Angaben zu Handelsregisternummern können Sie beim Gemeinsamen Registerportal der Länder prüfen.
  • Woran Sie seriöse Online-Shops erkennen und was Sie beim Online-Shopping beachten können, erfahren Sie in dem Beitrag „Sicher einkaufen im Netz“.