Organisation

Krankenhausärzte sind vertraglich verpflichtet, die Entlassung aus dem Krankenhaus vorzubereiten, zu koordinieren und zu organisieren. Die wichtigsten Eckpunkte sind im Rahmenvertrag Entlassmanagement enthalten, die genaue Ausgestaltung bestimmen die Kliniken selbst. Sie informieren auf ihrer Internetseite darüber, wie sie die Weiterbehandlung der Patienten regeln.

Schon bei der Aufnahme eines Patienten prüft das Krankenhaus, ob und in welcher Form eine Anschlussversorgung notwendig werden kann. Der Gesundheitszustand wird während des Krankenhausaufenthalts beobachtet und die Maßnahmen gegebenenfalls entsprechend angepasst.

 

Ablauf

Ob und welche Versorgung dann im Einzelfall tatsächlich gebraucht wird, muss das Krankenhaus in einem standardisierten Verfahren überprüfen. Dabei wird der konkrete Bedarf ermittelt und daraufhin ein Entlassplan mit den erforderlichen Behandlungen aufgestellt. Das Krankenhaus kümmert sich um die Organisation und Koordination der Anschlussmaßnahmen.

In den meisten Fällen ist das die Aufgabe des Sozialdienstes der Klinik. In Absprache mit dem Patienten bezieht er Personen und Einrichtungen mit ein, die an der weiteren Versorgung beteiligt sind. So nimmt er beispielsweise Kontakt mit dem Haus- und Facharzt, der Reha-Einrichtung, der Kranken- oder Pflegekasse, Pflegediensten und anderen Stellen auf, vereinbart erste Termine und hilft bei der Stellung von Anträgen.

Von Seiten der Krankenkassen ist ebenfalls Unterstützung gefragt. Sie müssen eventuelle Anträge auf weitergehende Leistungen möglichst schnell bearbeiten, weitere Leistungsanbieter kontaktieren, die Patienten informieren und beraten.