Rechte

Die Kliniken benötigen eine schriftliche Einwilligung der Patienten, um das Entlassmanagement durchzuführen. Damit verbunden ist auch eine Zustimmung zur Weitergabe der persönlichen Daten. Die  Einwilligung kann jederzeit formlos widerrufen werden.

Bei gesetzlich krankenversicherten Kindern oder nicht einwilligungsfähigen Patienten erfolgen Information und Einwilligung durch die gesetzlichen Vertreter oder Betreuer.

 

Freiwillig

Patienten haben einen Anspruch auf das Entlassmanagement, können aber selbst entscheiden, ob sie die Leistungen nutzen möchten. Wer es nicht wünscht, erteilt der Klinik keine Einwilligung dazu.

Benötigt der Patient dann allerdings eine Weiterversorgung, kann sich durch einen solchen Schritt eine rechtzeitige Behandlung verzögern und möglicherweise der Gesundheitszustand verschlechtern.

 

Wahlfreiheit

Im Rahmen des Entlassmanagements haben Patienten ebenfalls das Recht, ihren Arzt, Pflegedienst und andere Leistungserbringer entsprechend der gesetzlichen Regelungen frei zu wählen. Das Krankenhaus muss auf diese Wahlmöglichkeit hinweisen und darf keine Empfehlungen aussprechen.

Tipps
  • Sprechen Sie bei Fragen und Unklarheiten zum Entlassmanagement den behandelnden Arzt oder den Sozialdienst des Krankenhauses an.
  • Wenden Sie sich bei Problemen und Schwierigkeiten beispielsweise an die Beschwerdestelle oder den Patientenfürsprecher der Klinik. Alternativ können Sie auch Ihre Krankenkasse um Rat fragen.
  • Informieren Sie sich als Patient vor einem geplanten Krankenhausaufenthalt über Ihre Rechte, um sie einfordern zu können. So können Sie selbst bzw. Ihre Angehörigen oder andere nahestehende Personen aktiv werden und dazu beitragen, dass eine notwendige Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt sichergestellt wird. Denn nach Informationen von Patientenberatungsstellen setzen nicht alle Klinken die Vorgaben zum  Entlassmanagement konsequent um.