Pflege beantragen

Wenn Sie oder ein Familienangehöriger aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen im Alltag nicht mehr alleine zurechtkommen und Unterstützung benötigen, stellen Sie zunächst einen formlosen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse. Privat Versicherte wenden sich an ihre Pflegeversicherung.

Tipps
  • Stellen Sie den Antrag schriftlich, z. B. per Brief oder E-Mail. Es reicht vollkommen aus, wenn Sie schreiben, dass Sie Leistungen aus der Pflegekasse beantragen möchten. So wird das Datum festgehalten und die Pflegekasse oder -versicherung kann rückwirkend Pflegeleistungen zahlen, wenn sie bewilligt werden.
  • Lassen Sie sich eine Vollmacht (z. B. Vorsorgevollmacht) geben, wenn Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen für einen Angehörigen stellen wollen.

 

Im nächsten Schritt erhalten Sie die Antragsformulare. Die können Sie alternativ auch über die Webseite Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse oder Pflegeversicherung herunterladen.

In den Formularen sind die verschiedenen Leistungsarten aufgeführt. Hier geben Sie an, welche Sie im Einzelnen beantragen möchten. Füllen Sie die Unterlagen aus und schicken Sie sie an die Kasse bzw. die Versicherung zurück.

Pflegeberatung nutzen 

Lassen Sie sich beim Ausfüllen des Antragsformulars beraten. Informieren Sie sich, was die Leistungen bedeuten und welche in Ihrem Fall sinnvoll und notwendig sind. So können Sie auswählen, was Sie benötigen und gegebenenfalls miteinander kombinieren, um eine bedarfsgerechte Versorgung zu erhalten.

Wenn Sie den formlosen Antrag gestellt haben, wird Ihnen die Pflegekasse einen Termin für eine Beratung bei dem für Sie zuständigen Pflegeberater nennen. Sie sollte innerhalb von 14 Tagen stattfinden. Bietet die Pflegekasse selbst keine Beratung an, erhalten Sie einen Beratungsgutschein mit Adressen von Beratungsstellen, z. B. Pflegestützpunkten in Ihrer Nähe. Dort können Sie ihn einlösen.

Neben den Pflegestützpunkten führen Kommunen und Wohlfahrtsverbände Pflegeberatungen durch. Privat Versicherte wenden sich an die Firma Compass Private Pflegeberatung.

Die Beratung ist für Sie kostenfrei. Sie kann auf Wunsch zu Hause oder am Telefon durchgeführt werden.

Einstufung in den Pflegegrad 

Ist der Antrag gestellt, beauftragen die Pflegekassen einen Gutachter, um die Pflegebedürftigkeit zu überprüfen, den vorhandenen Pflegebedarf und den Pflegegrad zu ermitteln. Als Gutachter sind Ärzte oder speziell ausgebildete Pflegefachkräfte tätig. Sie vereinbaren mit Ihnen oder Ihrem Angehörigen einen Termin für einen Hausbesuch, der ca. eine Stunde dauert.

In einem Gespräch prüft der Gutachter, wie selbstständig Sie oder Ihr Angehöriger unter Berücksichtigung der persönlichen Krankengeschichte sind und welche Fähigkeiten sowie Beeinträchtigungen vorliegen. Bei der Begutachtung geht es darum, einen möglichst umfassenden Eindruck von dem Antragsteller und der vorliegenden Situation zu bekommen.

Das Ergebnis wird in einem Pflegegutachten zusammengefasst und an die Pflegekasse übermittelt. Sie stellt einen Bescheid über den Pflegegrad und die damit verbundene Bewilligung oder Ablehnung von Pflegeleistungen aus und schickt ihn zusammen mit dem Gutachten an Sie bzw. Ihren Angehörigen.

Tipps
  • Bereiten Sie die Begutachtung sorgfältig vor. Wenden Sie sich an eine Pflegeberatung, um sich dabei unterstützen zu lassen.

  • Bitten Sie eventuell eine Person, die Sie gut kennt und der Sie vertrauen, bei der Begutachtung dabei zu sein. Das kann hilfreich sein, um Ihre Angaben zu ergänzen und Einschätzungen abzugeben.

  • Machen Sie sich Gedanken und Notizen darüber, was Sie in Ihrem Alltag gut alleine bewältigen können, was Schwierigkeiten bereitet und wobei Sie welche Hilfe brauchen oder sich zukünftig wünschen.

  • Halten Sie Ihren Medikamentenplan sowie Behandlungs- und Entlassungsberichte von Ärzten, Kliniken und eventuell frühere ärztliche Gutachten parat, sofern vorhanden.

Widerspruch 

Wenn Sie mit der Einstufung in den Pflegegrad nicht einverstanden sind oder beantragte Leistungen abgelehnt wurden, können Sie Widerspruch einlegen. Die Frist dafür beträgt einen Monat. Begründen Sie, warum Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind. Fügen Sie Berichte über Befunde oder Stellungnahmen behandelnder Ärzte bei.

Änderungen

Pflegegrad und Pflegebedarf können sich im Laufe der Zeit ändern. Beantragen Sie die Einstufung in einen höheren Pflegegrad, wenn die bisherigen Leistungen nicht mehr ausreichen. Nach Antragstellung prüft ein Gutachter die erweiterte Pflegebedürftigkeit. Nutzen Sie die Pflegeberatung, um zu klären, was Ihnen zusteht.

Tipp

Führen Sie als pflegender Angehöriger ein Pflegetagebuch, um Beeinträchtigungen bei der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person sowie den Pflegeaufwand zu dokumentieren.