Angebote

Viele Pflegebedürftige möchten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben. Sie können verschiedene Leistungen in Anspruch nehmen und miteinander kombinieren, um die Pflege zu Hause nach ihren Bedürfnissen zu organisieren.

 

Pflegeperson

Das Pflegegeld soll dem Pflegebedürftigen ermöglichen, sich die Pflegeperson selbst auszusuchen und ihr eine finanzielle Anerkennung für die Hilfe zukommen zu lassen. Bedingung ist, dass die benötigte Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen gewährleistet ist.

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen sich in regelmäßigen Abständen, je nach Pflegegrad alle drei bis sechs Monate, zu Hause von Pflegefachkräften beraten lassen. Dabei können sie und die Pflegepersonen Fragen und Probleme klären, um die Versorgung sicher- zustellen und zu verbessern.

 

Ambulante Pflegedienste

Bei der häuslichen Pflege spielen zunehmend ambulante Pflegedienste eine Rolle. Sie unterstützen u.a. bei der Körperpflege, den Mahlzeiten, der Mobilität, bieten Betreuung im Alltag und erledigen Arbeiten im Haushalt. Außerdem leisten sie medizinische Pflege, z. B. verabreichen sie Medikamente oder Injektionen und wechseln Verbände.

Der Pflegebedürftige schließt mit dem Pflegedienst einen Vertrag über Leistungen und Kosten. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse, bei privat Versicherten mit dem Pflegebedürftigen selbst. Je nach Umfang der gebuchten Leistungen kann für den Versicherten ein Eigenanteil übrig bleiben, für den er eine Rechnung erhält.

 

Pflegekraft

Statt eines Pflegedienstes kann eine selbstständig tätige Einzelpflegekraft die häusliche Pflege übernehmen, z. B. eine Altenpflegerin oder ein Altenpfleger. Sie müssen von der Pflegekasse zugelassen sein. Auch hierbei wird ein Pflegevertrag abgeschlossen, die Abrechnung erfolgt wie beim Pflegedienst.

Alternativ können Sie sich von Haushalts- und Betreuungskräften betreuen lassen. Neben der Hilfe im Haushalt übernehmen sie einfache Pflegeaufgaben, dürfen aber keine medizinische Pflege leisten. Häufig leben sie bei den Pflegebedürftigen zu Hause, leisten aber keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Meist sind es Kräfte aus Osteuropa, die über Vermittlungsagenturen nach Deutschland zum Arbeiten kommen. Hier sollte u. a. auf Sprachkenntnisse geachtet und diese im Vertrag festgehalten werden. Beim Vertragsabschluss steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu. Werden Sie darüber nicht informiert, verlängert es sich automatisch. Beim Widerruf ist das bereits gezahlte Geld innerhalb von 14 Tagen zurückzuzahlen.

Das Betreuungsunternehmen haftet für Handlungen der Betreuungskraft im Zusammenhang mit den vertraglich zugewiesenen Aufgaben. Bei Personenschäden greift die Haftung bereits, wenn der Schaden zumindest leicht fahrlässig verursacht wurde. Das Unternehmen sollte deshalb zusätzlich z. B. eine Betriebshaftpflicht für die Mitarbeiter nachweisen und darstellen, in welchen Fällen diese eintritt.

 

Alternative

Die Anstellung einer Pflegekraft im eigenen Haushalt ist ebenfalls möglich. Die Kosten werden nicht von der Pflegeversicherung übernommen. Eine anteilige Finanzierung über das Pflegegeld ist möglich. Wer sich dafür interessiert, sollte neben organisatorischen und finanziellen auch arbeits- sowie sozialversicherungsrechtliche und andere juristische Fragen klären.