Was zu IGeL gehört

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Behandlungen und Untersuchungen für ihre Versicherten, wenn sie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Welche Leistungen in den Leistungskatalog der Kassen aufgenommen werden, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss. Das Gremium ist paritätisch von Ärzten und Vertretern der Krankenkassen besetzt.

Die individuellen Gesundheitsleistungen, die nicht von den Kassen übernommen werden, umfassen zahlreiche Behandlungs- und Diagnosemethoden. Sie werden als medizinisch nicht notwendig erachtet oder ihr Nutzen ist nicht bzw. noch nicht ausreichend belegt.

Unter bestimmten Bedingungen können einige IGeL jedoch von den Kassen bezahlt werden, z. B. wenn der begründete Verdacht auf eine Erkrankung näher untersucht werden muss. Außerdem bieten manche  Krankenkassen die Kostenübernahme im Rahmen von privaten Zusatzversicherungen an.

 

Beispiele für IGeL

  • Früherkennungsuntersuchungen, z. B. Ultraschalluntersuchungen der Brust, der Eierstöcke und der Prostata, der PSA-Test (Test auf prostataspezifisches Antigen) sowie die Glaukom-Früherkennung. Sie gehören zu den häufig angebotenen und durchgeführten IGeL.
  • Andere Leistungen, die nicht der Früherkennung oder Behandlung dienen, z. B. die Beratung und Impfung vor Fernreisen oder sportmedizinische Untersuchungen.
  • Kosmetische ärztliche Leistungen wie Schönheitsoperationen, Behandlungen zur Haarentfernung oder Entfernung von Tätowierungen.