Pflegegrad erhalten – was nun?

20.10.2021. Pflegebedürftige Menschen und deren pflegende Angehörige sind erleichtert, wenn sie nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst den Pflegegrad erhalten. Denn damit haben sie Anspruch auf Pflegeleistungen. Doch es gibt viele Regeln, Begriffe und Kombinationsmöglichkeiten. Außerdem sind die Leistungen je nach Pflegegrad unterschiedlich.

„Je höher der Pflegegrad, desto höher auch das Pflegegeld, aber desto vielfältiger sind auch die Leistungen. Hier einen Überblick zu behalten, ist nicht leicht“, sagt Verena Querling, Pflegerechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. „Deshalb bieten wir Orientierung und Hilfe an.“

Der erste Schritt: Die Pflegeberatung. Pflegeversicherte haben einen Anspruch auf Pflegeberatung. Sie bietet individuelle Hilfe und unterstützt dabei, die Pflege zu organisieren. Pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen haben (mit Zustimmung des Pflegebedürftigen) ebenfalls Anspruch auf Pflegeberatung - normalerweise in der eigenen Wohnung. Es empfiehlt sich, dieses unterstützende Angebot so früh wie möglich zu nutzen, um von Anfang an eine gute Versorgung zu organisieren. Bei der Suche nach einer passenden Beratung hilft in Nordrhein-Westfalen der Pflegewegweiser NRW mit Informationen im Netz und telefonisch kostenfrei unter Tel. 0800 / 4040044.

Pflegegeld oder Pflegesachleistung? Wichtig ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung. Mit letzterer wird ein ambulanter Pflegedienst oder Hilfe im Haushalt bezahlt. Die Leistungen werden zum 01.01.2022 angehoben. Pflegegeld dagegen erhält man, wenn Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn die häusliche Pflege übernehmen. Beide Leistungen können aber auch kombiniert werden. Beispiel: Ein Pflegebedürftiger (mit Pflegegrad 3) hat Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 1.298 Euro. Tatsächlich verbraucht werden aber nur 70 Prozent, also eine Summe von 908,60 Euro. Deshalb können 30 Prozent vom Pflegegeld ausgezahlt werden. Bei einem Satz von 545 Euro in Pflegegrad 3 sind das in diesem Fall 163,50 Euro.

Ein Plus bei Entlastungsleistungen bis Jahresende: Pflegebedürftige, die Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen und zu Hause wohnen, haben unabhängig vom Pflegegrad einen Anspruch auf 125 Euro im Monat für Entlastungsleistungen. Die Anbieter in NRW müssen normalerweise bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bis zum 31.12.2021 kann auch Hilfe von Bekannten, Freunden und Nachbarn in bestimmten Fällen damit finanziert werden, ohne dass diese hierfür eine spezielle Qualifikation nachweisen müssen. Außerdem können Beträge aus 2019 und 2020 noch bis zum 31.12.2021 genutzt werden.

Weitere Infos Hilfestellung rund um das das Thema Pflege bietet zudem der Pflegewegweiser NRW unter https://www.pflegewegweiser-nrw.de/

Grundlegende Informationen zum Thema Pflege wie Leistungen, Antrag und Angebote sowie Adressen für weiterführende Informationen und Beratungen bietet der Artikel Pflege.