Telefonwerbung

Telefonwerbung ist nur zulässig, wenn Sie als Angerufener zuvor einverstanden sind und ausdrücklich Ihre Zustimmung gegeben haben, z. B. durch das Setzen eines Häkchens oder eine Unterschrift. Daher lässt sie sich nicht im Kleingedruckten verstecken.

Ohne Ihre Einwilligung ist Telefonwerbung rechtswidrig. In dem Fall können die Verbraucherzentralen das Unternehmen abmahnen. Die zuständige Regulierungsbehörde, die Bundesnetzagentur, kann ein Ordnungsgeld verhängen. Leider kommt es dennoch zu einer Vielzahl von unerlaubten Werbeanrufen.

Oft werden Einwilligungen für Telefonwerbung im Rahmen von Gewinnspielen erteilt. Achten Sie darauf beim Ausfüllen von Teilnahmekarten. Eine einmal erteilte Einwilligung in Telefonwerbung können Sie aber jederzeit widerrufen. Teilen Sie dem Unternehmen mit, dass Sie keine weitere telefonische Werbung wünschen.

 

Überlegt vorgehen

Am Telefon versuchen versierte Verkäufer, Ihnen als überraschten, möglichen Kunden Verträge verschiedenster Branchen zu verkaufen. So werden Ihnen Festnetz- und Mobilfunkverträge, aber auch Produkte von Banken, Energieversorgern, Versicherungsunternehmen oder Gewinnspiele angeboten. Nach wie vor werden Zeitschriften-Abos von Vertretern am Telefon vertrieben.

Beachten Sie dabei unbedingt, dass mündliche Vertragsabschlüsse während solcher Anrufe möglich und dann auch rechtlich wirksam sind. Das gilt unabhängig davon, ob der Anruf zulässig war oder nicht. Achten Sie daher darauf, im Gespräch nicht unbeabsichtigt dem Angebot zuzustimmen. Die Verträge sind ohne weitere schriftliche Bestätigungen gültig.

Ausnahmen gelten für Gewinnspiel- und Lotterieverträge. Haben Sie am Telefon einen solchen Vertrag abgeschlossen, ist er erst wirksam, wenn Ihre Bestätigung in Textform erfolgt. Ein telefonischer Abschluss allein ist nicht zulässig.

 

Nicht drängen lassen

Überlegen Sie genau, ob Sie den angepriesenen Vertrag auch wirklich abschließen wollen. Seien Sie sich immer bewusst, dass Sie eine rechtskräftige Verpflichtung eingehen. Im Zweifel sagen Sie „nein“.

Falls Sie ein Angebot tatsächlich interessiert, lassen Sie sich die Informationen unverbindlich nach Hause schicken und prüfen Sie sie in Ruhe. Gerade bei Abonnements und ähnlichen Angeboten können zusätzliche Kosten im Kleingedruckten versteckt sein.

Aber Achtung - hierbei kann es vorkommen, dass Vertreter nur zum Schein auf diese Bitte eingehen und Ihnen eine Vertragsbestätigung mit einer Widerrufsbelehrung zuschicken. In diesem Fall sollten Sie umgehend einem etwaigen Vertragsschluss widersprechen und den Vertrag sicherheitshalber widerrufen.

Tipp

Lassen Sie sich nichts aufschwatzen. Wenn Sie Anschaffungen planen, Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder bestehende Verträge ändern möchten, wenden Sie sich selbst an seriöse Unternehmen. Holen Sie unverbindliche Angebote ein, die Sie dann in Ruhe vergleichen können.

Im Fokus: Ihre Daten

Bei einigen Unternehmen steht nicht der Abschluss eines Vertrages am Telefon im Vordergrund, sondern die Gewinnung und möglicherweise der Missbrauch Ihrer Daten.

Call-Center-Mitarbeiter geben dabei vor, einen Datenabgleich vornehmen zu müssen. Sie sollen dann Ihren Namen und Adresse bestätigen. Im Anschluss werden Ihnen weitere Fragen gestellt. Sie können Ihr Kaufverhalten betreffen, aber auch Ihre persönliche Lebensweise. Seien Sie äußert skeptisch und geben Sie die Informationen nicht heraus.

Es kommt sogar vor, dass Vertreter nach Kontodaten fragen. Hier ist äußerste Vorsicht geboten. Nennen Sie auf keinen Fall Ihre Kontodaten, ermöglichen Sie keinen Zugriff auf Ihren PC und tätigen Sie keine Zahlungen auf der Grundlage eines Anrufes.

Tipps

Bedenken Sie: Die Unternehmen, bei denen Sie Kunde sind, haben die notwendigen Daten und werden Sie keinesfalls von sich aus anrufen, um Daten zu überprüfen und abzufragen.

Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie bei Telefonwerbung und besonders bei solchen dubiosen Anrufen einfach auflegen. Sicherheitshalber können Sie sich dann bei dem Unternehmen erkundigen, in dessen angeblichem Auftrag Sie kontaktiert wurden, ob tatsächlich ein Mitarbeiter versucht hat, Sie zu erreichen.