Pflegeleistungen

Wer gesetzlich versichert ist, hat bei Pflegebedürftigkeit Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen. Die Leistungen der beiden Systeme sind vergleichbar.

Die Höhe der Leistungen richtet sich danach, ob ein Pflegebedürftiger ambulant (zu Hause) oder stationär (im Pflegeheim) betreut wird und welchen Pflegegrad er hat.

Unterschieden werden folgende Leistungen :

  • Pflegegeld für die häusliche Pflege bekommen Pflegebedürftige, die von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Pflegern gepflegt und versorgt werden.
  • Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege erhalten Pflegebedürftige, wenn sie von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden.
  • Entlastungsbetrag wird bei häuslicher Pflege gezahlt und ist zweckgebunden. Er ist dafür gedacht, die Pflegebedürftigen und ihre Pflegepersonen zu unterstützen.
  • Leistungsbetrag für die vollstationäre Pflege erhalten Pflegebedürftige, die in einem Heim leben, um pflegerische Leistungen, Betreuung und medizinische Versorgung zu bezahlen.

 

Weitere Leistungen gibt es für Pflegehilfsmittel, Pflege bei Verhinderung einer Pflegeperson, Kurzzeitpflege, teilstationäre Tages- und Nachtpflege, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen oder für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen. Sie können zum Teil miteinander kombiniert werden.

Eine Übersicht, mit welchem Betrag Pflegebedürftige bei den einzelnen Leistungen rechnen können, gibt es z. B. bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen oder beim Pflegewegweiser NRW.