Kosten

Für IGeL gibt es keine festgelegten Preise. Preislisten, die zum Teil in den Praxen ausliegen, können nur eine grobe Orientierung bieten.

Bei der Abrechnung müssen sich die Ärzte an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder Zahnärzte (GOZ) orientieren. In diesem Rahmen können sie die Preise je nach Aufwand selbst gestalten. Daher bietet nicht jede Praxis die gleichen Leistungen zu den gleichen Konditionen an.

Tipps
  • Informieren Sie sich bei mehreren Stellen, um die Kosten besser einschätzen zu können. Es lohnt sich außerdem, die Preise bei verschiedenen Praxen zu vergleichen, um ein günstiges Angebot zu wählen.
  • IGeL müssen Sie nicht im Voraus bezahlen, sondern erst nach der Behandlung, wenn Sie die Rechnung erhalten haben.
  • Wenn Sie IGeL nutzen, um Krankheitsbeschwerden zu lindern oder die Heilung zu fördern, können Sie die Kosten als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuer einreichen. Dazu fügen Sie den Vertrag, die Rechnung und möglichst auch eine ärztliche Verordnung bei.

Gebührenordnung 

Sie ist die Grundlage für die Abrechnung von privaten Leistungen, zu denen die Individuellen Gesundheitsleistungen gehören. Hier sind die abrechenbaren Mindest- und Höchstbeträge, d. h. die einfachen, 2,3-fachen und 3,5-fachen Gebührensätze, für fast jede Behandlung und Untersuchung festgelegt.

Der 2,3-fache Satz gilt als das Übliche und wird für eine durchschnittlich schwierige und zeitaufwendige Behandlung angesetzt. Sollen Gebühren zwischen dem 2,3-fachen und dem 3,5-fachen des einfachen Satzes berechnet werden, ist eine Begründung notwendig. Auch Honorare über dem 3,5-fachen Satz sind möglich. In dem Fall schließt der Arzt mit dem Patienten eine gesonderte Honorarvereinbarung. 

Problematisch ist, dass die Gebührenordnung für Ärzte seit vielen Jahren nicht aktualisiert wurde. Daher sind zahlreiche inzwischen hinzugekommene Leistungen noch gar nicht dort aufgeführt. Nach Informationen des Bundesgesundheitsministeriums fand die letzte Novellierung der GOÄ 1996 statt, eine Überarbeitung ist dringend notwendig. Bis dahin bleibt es den Ärzten überlassen, manche individuelle Gesundheitsleistungen vorhandenen, vergleichbaren Leistungen und Gebühren zuzuordnen. Auch deshalb kann es sein, dass die gleiche Leistung bei einem anderen Arzt viel günstiger respektive teurer angeboten wird.

Tipp

Seien Sie vorsichtig, wenn Ihr Arzt mit Ihnen Vereinbarungen treffen möchte, die den 3,5-fachen Gebührensatz übersteigen, denn das kann teuer werden. Nehmen Sie sich die Zeit, das Angebot zu prüfen und sich zu informieren, welche Kosten angemessen sind.

Kasse ansprechen 

Obwohl individuelle Gesundheitsleistungen nicht zum Leistungskatalog von Krankenkassen gehören, werden manche doch erstattet. Es kann sich deshalb lohnen, wenn Sie bei Ihrer Kasse nach einer möglichen Kostenübernahme oder zumindest einer Beteiligung an den Kosten fragen. Denn die gesetzlichen Krankenkassen stehen miteinander im Wettbewerb. Sie können sich über Zusatzleistungen voneinander abgrenzen, die sie über die gesetzlich festlegten Leistungen hinaus anbieten. 

Auch wenn Sie einer Risikogruppe angehören oder ein begründeter Krankheitsverdacht besteht, stehen die Chancen gut. Es gibt einige IGeL, die in diesen Fällen von den Kassen bezahlt werden. Klären Sie am besten im direkten Gespräch, welche Leistungen genau und in welcher Höhe die Krankenkasse trägt.

Es kann vorkommen, dass ein und dieselbe Leistung von den Krankenkassen übernommen wird, wenn sie im Krankenhaus durchgeführt wird, aber nicht, wenn ein niedergelassener Arzt sie ausführt. Eine Leistung darf im Krankenhaus nur dann nicht von den Krankenkassen erstattet werden, wenn sie vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausdrücklich verboten wurde.

Tipp

Klären Sie eine mögliche Kostenübernahme immer vor dem Behandlungsbeginn mit Ihrer Kasse. Im Nachhinein werden keine Kosten mehr erstattet.

Privatpatienten 

Bei privaten Krankenkassen ist die Leistungserstattung in einem Vertrag zwischen Mitglied und Kasse geregelt. Daher kann der Arzt in diesem Fall keine Auskunft darüber geben, ob die Kosten für eine IGeL übernommen werden oder nicht. Für Privatpatienten ist es deshalb besonders wichtig, sich im Vorfeld mit der Kasse abzusprechen.

Ihr Arzt muss Ihnen erläutern, welche Behandlungen und Untersuchungen vorgesehen sind. Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag geben, der die geplanten Untersuchungen, Behandlungen und zugehörigen Kosten aufschlüsselt.

Fragen Sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse nach, wie es mit einer Kostenübernahme für die betreffenden Leistungen aussieht. Schicken Sie ihr gegebenenfalls den Kostenvoranschlag zu. 

Achten Sie darauf, dass Sie einen schriftlichen Vertrag über die vereinbarten Leistungen und Kosten erhalten