Digitale Dienste

12.09.2023. Im November 2022 hat die Europäische Union das Gesetz zur Regulierung digitaler Dienste (englisch Digital Services Act, abgekürzt DSA) eingeführt. Das Gesetz regelt die Pflichten digitaler Dienste, die als Vermittler fungieren und Verbraucherinnen und Verbrauchern den Zugang zu Waren, Dienstleistungen und Inhalten ermöglichen.

Solche Dienste sind aus dem Verbraucheralltag nicht mehr wegzudenken. Über Online-Marktplätze bestellen wir Waren, mit Hilfe von Suchmaschinen suchen wir nach Informationen, wir nutzen App-Stores und wir speichern Dokumente in der Cloud. Neben der Bequemlichkeit und den Vorteilen digitaler Dienste, gibt es aber auch Probleme und Risiken. Irreführende oder manipulative Webseiten-Gestaltung und Praktiken können uns Verbraucherinnen und Verbraucher zu ungewollten oder nachteiligen Entscheidungen veranlassen. Dies kann auch die Ausübung unserer Rechte, wie zum Beispiel einen Vertrag zu widerrufen, hindern. Sitzen die Unternehmen, die diese digitalen Dienste bereitstellen, im außereuropäischen Ausland, ist es zudem schwierig, überhaupt einen Ansprechpartner zu finden. Bei digitalen Diensten sind personalisierte Suchergebnisse, Inhalte und Werbung weit verbreitet. Worauf die Personalisierung beruht, ist bislang weitgehend intransparent. Gerade für Minderjährige stellt dies eine Gefahr dar. Darüber hinaus gelangen über Online-Markplätze immer wieder gefährliche Produkte nach Deutschland.

Um diesen Problemen und Gefahren besser zu begegnen, sieht das Gesetz zur Regulierung digitaler Dienste neue Pflichten für Vermittler zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor. Mehr Informationen unter https://www.bmuv.de/themen/verbraucherschutz-im-bmuv/digitaler-verbraucherschutz/online-shopping/digitale-dienste-dsa.