Interview: Herausforderung Pflege

10.05.2023. Der 12. Mai ist der Tag der professionell Pflegenden. Es ist der Geburtstag von Florence Nightingale, die im 19. Jahrhundert das britische Sanitätswesen neu aufstellte und in Großbritannien Schulen für Krankenschwestern aufbaute. Doch Probleme in der Pflege gibt es auch heute: das Ringen um eine Pflegereform, hohe Heimkosten, Personalmangel und die kräftezehrende Arbeit, die pflegende Angehörige täglich leisten. In Deutschland werden fünf von sechs pflegebedürftigen Menschen im eigenen Zuhause von Angehörigen und nahestehenden Personen unterstützt. Für sie bietet die Verbraucherzentrale NRW viele Informationsangebote, um den Weg durch den Dschungel der Leistungen zu finden. Die entscheidenden Punkte erklärt Pflegerechtsexpertin Verena Querling.

Was ist besonders wichtig zu Beginn einer Pflegebedürftigkeit? Wichtig ist Beratung, Beratung und nochmals Beratung. NRW bietet mit dem Pflegewegweiser eine Datenbank, in der die unterschiedlichen Beratungsangebote nach Eingabe der Postleitzahl gut zu finden sind. Eine kostenlose Pflegeberatung bieten die Pflegestützpunkte, die Pflegekassen, die Pflegeberatungen der Wohlfahrtsverbände und Kommunen sowie für privat Pflegeversicherte die Compass Pflegeberatung. Mit dieser Hilfe kann für jeden Einzelfall eine passende Unterstützung gemeinsam mit den Betroffenen entwickelt werden.

Wann sollte ein Pflegegrad beantragt werden? Am besten so früh wie möglich, denn Leistungen werden erst nach Antragstellung gewährt. Der Unterstützungsbedarf entwickelt sich häufig schleichend: Zuerst holt man sich Hilfe bei beschwerlichen Aufgaben, etwa beim Fenster putzen. Dann wird es langsam immer mehr, zum Beispiel wird Unterstützung beim Duschen oder bei den Mahlzeiten nötig, ohne dass die Betroffenen und ihre Angehörigen, die meist die ersten Unterstützenden sind, über einen Pflegegrad nachdenken. Aber pflegebedürftig ist man nicht erst, wenn man gar nichts mehr kann. Der Pflegegrad ist Voraussetzung, um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, etwa auch sogenannte Entlastungsleistungen für Hilfe im Haushalt. Die Verbraucherzentrale NRW hat auf ihren Seiten leicht verständlich dargestellt, welche Leistungen wann beantragt werden können. Wird der Pflegegrad abgelehnt oder eine Höherstufung nicht gewährt, können Betroffene sich an unsere Pflegerechtsberatung wenden.

Was tun, wenn der Pflegefall plötzlich eintritt? Wenn sich nach einem akuten Ereignis, wie zum Beispiel nach einem Sturz oder einem schweren Schlaganfall, abzeichnet, dass ein dauerhafter Pflegebedarf entsteht, sollten Betroffene sich so früh wie möglich an den Sozialdienst des Krankenhauses wenden. Hier wird in der Regel die Entlassung der Patient:innen geregelt und es werden Hilfsmittel und die weitere Versorgung, wie zum Beispiel ein ambulanter Pflegedienst, organisiert.