Ratgeber: Vorsorge-Handbuch

25.08.2023. Seit Anfang 2023 ist gesetzlich geregelt, dass Verheiratete über die Behandlung des erkrankten Ehepartners entscheiden können, wenn er oder sie krankheitsbedingt dazu nicht mehr in der Lage ist – und keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung vorliegt.

Dieses neue Notvertretungsrecht ist jedoch nicht nur auf einen Zeitraum von sechs Monaten eingeschränkt, sondern räumt vermögensrechtliche Entscheidungen auch nur teilweise ein. Vorzusorgen für den Fall, dass es ohne Hilfe nicht mehr geht – das bleibt weiterhin ein Muss für alle, die selbstbestimmt die eigenen Wünsche formulieren wollen. Das aktualisierte „Vorsorge-Handbuch“ der Verbraucherzentrale hilft, sich für die passenden Vollmachten und Verfügungen zu entscheiden und gibt die richtigen Formulierungen an die Hand.

Das 200-seitige Buch stellt Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung, das Testament sowie eine Muster-Vollmacht zum digitalen Nachlass vor und zeigt, worauf es beim Verfassen ankommt. Denn automatisch dürfen etwa Kinder, Eltern, Ehepartner oder Lebenspartnerin nicht entscheiden, wenn zum Beispiel Rechnungen zu überweisen oder Versicherungsangelegenheiten zu regeln sind. Das Handbuch beleuchtet das Für und Wider der rechtlichen Regelungen und erläutert die Folgen. Anhand dieser Leitplanken lässt sich dann der Weg für eine selbstbestimmte Vorsorge einschlagen. Im Formularteil finden sich Textbausteine und Checklisten zum Heraustrennen und Abheften, um alles rechtssicher zu Papier zu bringen und etwa im eigenen Vorsorge-Ordner dann zur Hand zu haben. Alle Formulare gibt es auch online zum Ausfüllen und Ausdrucken.

Der Ratgeber „Das Vorsorge-Handbuch“ kostet 16,- Euro und ist im Online-Shop (www.ratgeber-verbraucherzentrale.de), unter Tel. 0211 / 38 09-555, in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.