Unerwünschtes Weihnachtsgeschenk: Verbraucherrechte bei Rückgabe

27.12.2022. Die Feiertage sind vorüber und die Weihnachtsgeschenke verteilt. Doch nicht unter jedem Weihnachtsbaum lag das richtige Geschenk, und so wollen einige Beschenkte das Präsent lieber zurückgeben. Der Geldratgeber Finanztip informiert Verbraucher über ihre Rückgaberechte und erklärt, was zu tun ist, wenn die Ware mangelhaft ist.

Ein Weihnachtsklassiker: Das Geschenk passt nicht, ist schon im Haushalt vorhanden oder gefällt einfach nicht. Allein im deutschen Onlinehandel wurde im Jahr 2021 mindestens jedes vierte Paket retourniert. Das sind schätzungsweise 530 Millionen Rücksendungen, wie die Forschungsgruppe Retourenmanagement der Universität Bamberg herausfand, hinzu kommt die Rückgabe im Einzelhandel vor Ort. „Bei der Rückgabe von Geschenken ist es wichtig, keine Zeit zu verlieren“, sagt Dr. Britta Beate Schön, Rechtsexpertin von Finanztip. Je zügiger Verbraucher auf den Fehlkauf reagieren, desto unkomplizierter und stressfreier sei die Rücksendung.

Rückgaberechte im Einzelhandel und beim Online-Kauf

Wenn Verbraucher die Ware online bestellen, haben sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das heißt: Käufer können die Bestellung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen rückgängig machen. „Den Widerruf erklären Verbraucher beispielsweise einfach per Mail“, so Schön. Die 14-tägige Frist beginnt mit der Zustellung des Pakets, zum Zurücksenden sind dann weitere zwei Wochen Zeit. „Die Rücksendekosten trägt generell der Käufer, viele Shops übernehmen sie aber freiwillig”, erklärt Schön. Manche Online-Großhändler lockern während der Weihnachtszeit ihre Rückgaberichtlinien, und Verbraucher können sich mit der Retoure bis Ende Januar 2023 Zeit lassen. Allerdings sollte man dies im Vorfeld überprüfen.

Im stationären Einzelhandel sieht die Rechtslage anders aus, da Verbraucher die Ware vor dem Kauf genau anschauen können. „Der Umtausch ist für Händler freiwillig und erfolgt meist aus Kulanz. Es gibt somit kein Recht auf Widerruf”, sagt Dr. Britta Beate Schön. Das heißt auch, dass jeder Laden seine eigenen Regeln aufstellen kann und etwa bei der Rücknahme nur Gutscheine anbietet. In jedem Fall sollten Kunden einen Kaufnachweis aufbewahren. 

Rechte bei mangelhafter Ware

Bei fehlerhafter Ware haben Kunden einen Anspruch auf Reparatur oder Ersatzware. „Wenn der Händler den Mangel nicht beheben oder für Ersatz sorgen kann, dürfen Verbraucher den Kaufpreis mindern”, sagt Schön. Als letzte Option kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Auch wenn es keine spezielle Frist gibt, um Mängel anzuzeigen, sollten Verbraucher dies unverzüglich nach Bemerken des Mangels tun. Die Gewährleistungsfrist gilt grundsätzlich für zwei Jahre, auch bei gebrauchten Artikeln.

Alternativen zur Rückgabe

Etwa 30 Prozent der Retouren landen nicht mehr im Verkaufsregal, sondern werden im großen Stil vernichtet, wie das ZDF-Magazin frontal im Herbst berichtete. Wer das vermeiden möchte, sollte unerwünschte Weihnachtsgeschenke einfach weiterverschenken oder im Freundes- und Familienkreis tauschen. Optional können Verbraucher die Geschenke auf Online-Marktplätzen wie Ebay oder Hood verkaufen.