Vorsorge für Todesfall: An Online-Konten denken

28.04.2023. Internetnutzerinnen und -nutzer hinterlassen im Laufe ihres Lebens viele Datenspuren und haben zahlreiche Accounts angesammelt. Die Verträge werden im Todesfall nicht automatisch gelöscht. Ratsam ist es daher, rechtzeitig festzulegen, wer sich nach dem Tod darum kümmern soll. Die VERBRAUCHER INITIATIVE informiert, worauf bei der digitalen Vorsorge zu achten ist.

Die Nutzerkonten bzw. die zugehörigen Verträge bestehen über den Tod hinaus und werden mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten vererbt. Das bedeutet, dass weiterhin Kosten anfallen können und die gesammelten Daten bei den Anbietern der Accounts bestehen bleiben. „Klären Sie, was mit diesem digitalen Nachlass passieren soll. Bestimmen Sie im Rahmen einer digitalen Vorsorge, welche nahestehende Person sich im Ernstfall als digitaler Nachlassverwalter um Ihre Nutzerkonten kümmern und sie in Ihrem Sinne verwalten soll“, rät Georg Abel von der VERBRAUCHER INITIATIVE.

Am Anfang steht die Überlegung, bei welchen Anbietern überhaupt Online-Konten bestehen, um eine vollständige Liste mit den Zugangsdaten zu erstellen. Im nächsten Schritt können die Regelungen zum Umgang mit diesen Konten vermerkt werden. Dazu Georg Abel: „Geben Sie möglichst genau an, wie Ihre Erben mit Inhalten wie Fotos, Beiträgen, Kommentaren und Videos verfahren sollen, ob Ihre Netzwerke über Ihren Tod informiert und eventuell ein Gedenkstatus eingerichtet werden soll.“

Die Liste mit den Benutzernamen, Passwörtern und weiteren Angaben sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Schließlich ist der digitale Nachlassverwalter zu informieren, wo die Liste mit den Zugangsdaten zu digitalen Konten und Geräten zu finden ist. „Denken Sie außerdem daran, der Person Ihres Vertrauens eine gültige Vollmacht für den Zugang auszuhändigen“, sagt Georg Abel.

Mehr kostenlosen Informationen und Tipps der VERBRAUCHER INITIATIVE stehen auf dieser Webseite in dem Beitrag „Digitalen Nachlass regeln“ unter dem Themenschwerpunkt „Internet“.