Vorsorgevollmacht: Im Ernstfall gut vertreten

28.09.2023. Wer springt ein, wenn es nicht mehr möglich ist, selbst zu handeln oder Entscheidungen zu fällen? Die Frage der rechtlichen Vorsorge sollten alle ab 18 Jahren frühzeitig klären. Für viele der rund 16,7 Millionen Singles in Deutschland ist das besonders herausfordernd. Wen kann man mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe betrauen, und was bedeutet das für den Bevollmächtigten? Diese und alle wichtigen Fragen rund um das Thema Vorsorgevollmacht klärt die Oktober-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest.

Mit einer Vorsorgevollmacht bekommt eine Person im Ernstfall Handlungsvollmacht über wesentliche Lebensentscheidungen. „Es sollte jemand sein, dem man vertraut und der dieser Aufgabe gewachsen ist“, erklärt die Finanztest-Redakteurin Simone Weidner. Viele Paare, ob verheiratet oder nicht, setzen sich dabei gegenseitig ein. Seit Anfang des Jahres ist das für Ehepaare und eingetragene Partnerschaften in medizinischen Notfällen sogar ohne Vorsorgevollmacht möglich – aber nur in Gesundheitsangelegenheiten und nur für sechs Monate.

Bei Singles wird die Sache schon komplizierter. „Es ist nicht selbstverständlich, dass alles innerhalb der Familie geregelt wird“, so Simone Weidner. „Und wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, schaltet das Krankenhaus das Betreuungsgericht ein. Das bestimmt, wer für einen erkrankten Menschen die anstehenden Entscheidungen fällen soll. Das können Angehörige oder hauptberufliche Betreuer sein und unter Umständen genau die, die man für sich nicht wollte.“

Deshalb sollte jeder die Möglichkeit nutzen, in gesunden Tagen festzulegen, wer im Fall der Fälle für einen entscheiden soll. Wie man diese Vertrauensperson findet, was die Vorsorgevollmacht alles regelt und welche Dokumente noch wichtig sind, erklärt der ausführliche Bericht in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest oder online unter www.test.de/vorsorgevollmacht.