Gut zu wissen

Messenger-Dienste

Neben der klassischen E-Mail oder den sozialen Netzwerken sind sie weit verbreitet und eine weitere Möglichkeit, miteinander zu kommunizieren und in Kontakt zu bleiben. Die Nutzung erfolgt über eine zugehörige App auf dem Smartphone.

Besonders häufig wird WhatsApp genutzt. Der zu Facebook gehörende Dienst steht jedoch immer wieder wegen seines Umgangs mit der Privatsphäre der Nutzer in der Kritik. Einer der Kritikpunkte ist die Weitergabe von Informationen wie Rufnummern aus den Nutzer-Konten an Facebook. Ebenfalls als sehr kritisch wird es angesehen, dass WhatsApp auf die gesamten Rufnummern aus dem Adressbuch Zugriff hat, unabhängig davon, ob die Personen den Dienst nutzen. Außerdem werden auf den Servern Verbindungsdaten gespeichert, also wer mit wem kommuniziert, wann und wie lange.

Als Alternativen stehen beispielsweise Threema, Signal, Telegram, Ginlo, Wire und andere Messenger-Dienste zur Verfügung. Sie unterscheiden sich u. a. im Umgang mit den Nutzerdaten. So ist Threema anonym nutzbar, d. h. ohne die Angabe von persönlichen Daten. Für die anderen Dienste ist es erforderlich, sich entweder mit der Rufnummer oder einer E-Mail-Adresse zu registrieren.

 

Beschwerden gegen WhatsApp

Mit Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie von WhatsApp Anfang 2021 sollen der Austausch und die Nutzung der Daten durch Facebook und weiteren, zum Unternehmen gehörenden Diensten erweitert werden. Wer nicht zustimmte, sollte den Dienst nicht wie gewohnt nutzen können. Wegen umfangreicher Proteste gegen die Inhalte und die Umsetzung hat WhatsApp das Vorhaben jedoch zunächst gestoppt.

Verbraucherverbände und Datenschützer versuchen immer wieder, gegen WhatsApp und seinen Umgang mit Nutzerdaten vorzugehen, wie die folgenden Beispiele zeigen.

Im Juli 2021 hat der Europäische Verbraucherverband (BEUC) zusammen mit mehreren Mitgliedsverbänden Beschwerde über WhatsApp bei der Europäischen Kommission und europäischen Verbraucherschutzbehörden eingereicht. Als Begründung führen sie Verstöße gegen das europäische Verbraucherrecht an.

Im Mai 2021 hat der Hamburgische Datenschutzbeauftragte im Rahmen eines Dringlichkeitsverfahrens eine Anordnung erlassen, die Facebook die Nutzung von personenbezogenen Daten der WhatsApp-Anwender untersagt. Sie galt für drei Monate. Zusätzlich wurde eine Prüfung durch den Europäischen Datenschutzausschuss wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beantragt. Der Ausschuss hat das Verfahren im Juli gestoppt und die irischen Datenschutzbehörden aufgefordert, den Fall zu prüfen. Wie es nun weiter geht, wird sich zeigen. In der Vergangenheit wurde den irischen Behörden immer wieder mangelnde Aktivität vorgeworfen.

Wegen der Weitergabe der Nutzerdaten an Facebook hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bereits Anfang 2017 Klage gegen WhatsApp beim Landgericht Berlin eingereicht. Derzeit ruht allerdings das Verfahren.

Tipps
  • Informieren Sie sich über die verschiedenen Messenger-Dienste, bevor Sie sich entscheiden. Eine Auswahl von geeigneten Informationsquellen finden Sie unter „Gut informiert“. 
  • Achten Sie darauf, dass die Kommunikation verschlüsselt erfolgt.
  • Prüfen Sie, welchen Zugriff die Apps auf andere Bereiche Ihres Smartphones verlangen und inwieweit Sie diesen Zugriff beschränken können.
  • Bedenken Sie bei Ihrer Wahl, dass in anderen Ländern außerhalb der Europäischen Union weniger strenge Regelungen zum Datenschutz gelten können.
  • Schauen Sie in die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen, um zu erfahren, ob und welche Daten gesammelt und gespeichert und wofür sie genutzt werden können.