Handbuch Pflege

22.09.2023. Einige Änderungen der „Pflegereform 2023“ sind schon in Kraft, andere folgen bald: Ein höherer Beitragssatz in der Pflegeversicherung gilt seit dem 1. Juli. Mehr Klarheit, wie die Fristen bis zur Entscheidung über einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit zu bemessen sind, gibt es ab Oktober. Und ab Januar 2024 ist mehr Geld für alle Pflegeleistungen vorgesehen. Im Jahresverlauf stehen dann schrittweise weitere Verbesserungen an.

Damit Pflegebedürftige und deren Angehörige mit den vielen Details der Pflegereform auch Schritt halten können, hat der Ratgeber „Handbuch Pflege“ der Verbraucherzentrale in der gerade aktualisierten Auflage alle Neuerungen verständlich aufbereitet. Die bewährten Checklisten und Formulare helfen, die passenden Pflegeleistungen auszuwählen und richtig zu beantragen.

Nach wie vor gilt: Der Termin zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst muss gut vorbereitet werden, wenn Pflege notwendig wird. Das Handbuch geht dabei nicht nur praktisch zu Hand, sondern erläutert auch verständlich Begutachtungskriterien und die Leistungen der Pflegeversicherung. In einem eigenen Kapitel ist zu erfahren, was bei der Unterstützung durch ausländische Betreuungskräfte zu beachten ist. Der Formularteil des Buchs enthält hilfreiche Musterschreiben. Die lotsen nicht nur durch den Antragsdschungel, sondern bieten auch Formulierungshilfen, etwa für einen Widerspruch gegen die Einstufung in einen Pflegegrad oder um beim Arbeitgeber die Freistellung zur Begleitung eines todkranken nahen Angehörigen zu beantragen. Alle Formulare wie auch Checklisten lassen sich heraustrennen und archivieren – oder alternativ online ausfüllen und ausdrucken.

Der Ratgeber „Handbuch Pflege. Hilfe organisieren: Anträge, Checklisten, Verträge“ hat 198 Seiten und kostet 18,- Euro. Bestellmöglichkeiten:Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.