Neue EU-Verordnung: Weniger Rechte für Bahnkunden

06.06.2023. Verspätungen und Zugausfälle sind für Bahnreisende keine Seltenheit. Die Möglichkeit, Erstattungsansprüche geltend zu machen, wird nun eingeschränkt, wenn am 07. Juni die Neufassung der EU-Verordnung „über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“ (2021/782) in Kraft tritt.

Höhere Gewalt kann künftig einen Ersatzanspruch des Reisenden ausschließen. Zu solchen außergewöhnlichen Umständen zählen extreme Witterungsverhältnisse oder Personen auf den Gleisen. Streiks des Personals hingehen stellen keine außergewöhnlichen Umstände dar. „Es steht zu befürchten, dass es häufig zu Auseinandersetzungen darüber kommen wird, ob ein außergewöhnlicher Umstand gegeben ist oder nicht. Schließlich lässt sich gerade über das Wetter trefflich streiten“, erklärt Eva Traupe, Volljuristin beim VerbraucherService Bayern (VSB) im KDFB e.V. Zudem besteht auch die Gefahr, dass Verbraucher/innen im Zweifelsfall gleich von vornherein auf die Geltendmachung ihrer Ansprüche verzichten, um Streitigkeiten zu vermeiden. Es ist zu erwarten, dass die neue EU-Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr der Bahn mehr Möglichkeiten bieten wird, Erstattungsansprüche auszuschließen. „Das ist schade,“ so Traupe, denn „es mindert den Anreiz für die Bahn, Fahrten zuverlässig und pünktlich anzubieten. Dies ist gerade auch in Bezug auf Klimaschutz ein falsches Signal.“