Sanierungspflicht bei Hauskauf und Erbe

09.06.2022. Während Eigentümer*innen, die lange in ihrem Haus wohnen, derzeit von vielen Pflichten befreit sind, greift die Auflage, die Häuser in einen entsprechenden energetischen Zustand zu bringen, bei einem Eigentümerwechsel. Innerhalb von zwei Jahren muss der Altbau die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bezüglich der energetischen Effizienz erfüllen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Haus geerbt oder gekauft wurde.

Das GEG betrifft die Bereiche Heizung und Gebäudehülle: Gas- oder Ölheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen außer Betrieb genommen werden. Außerdem sind Heiz- und Warmwasser­leitun­gen in unbeheizten Räumen zu dämmen. „Die neuen Heizsysteme sollten zu erheblichen Teilen erneuerbare Energien nutzen. Ölheizkessel dürfen Sie bis auf wenige Ausnahmen von 2026 an nicht mehr einbauen“, so Bernd Brendel, Energieberater beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB). „Mit Blick auf den Klimawandel und die steigenden Preise verliert auch Gas an Attraktivität“. Der Staat unterstützt den Wechsel auf umweltfreundliche Heiztechniken, wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen sowie Nah- und Fernwärme aus erneuerbarer Energie mit bis zu 45 Prozent. Zuschüsse beantragen die Eigentümer*innen vor Baubeginn beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Der zweite Bereich der Sanierungspflichten betrifft die oberste Geschossdecke. Besteht dort bislang kein Wärmeschutz, ist die Decke nachträglich zu dämmen.  

„Angesichts der hohen Preise für Heizenergie empfiehlt es sich, sogar mehr zu tun, als der Gesetzgeber verlangt“, rät Brendel „Die Nachrüstpflichten zu verletzen ist keine gute Idee. Denn in diesem Fall ist mit einem zu hohen Verbrauch von Heizung und Warmwasser sowie Bußgeldern zu rechnen“.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VSB hilft bei allen Fragen zu den Gebäudesanierungsmaßnahmen. Sie ist je nach Angebot kostenfrei oder kostenpflich­tig (30 Euro). Un­sere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Persönliche Termine finden der­zeit im Rahmen gelten­der Vor­schriften nur einge­schränkt statt. Termin­vereinbarung unter Tel. 0800-809 802 400. Die Bundes­förderung für Ener­giebera­tung der Ver­braucherzentrale er­folgt durch das Bundesministe­rium für Wirtschaft und Klimaschutz. Mehr Infos: www.verbraucherservice-bayern.de/themen/energie/sanierungspflichten-bei-hauskauf-und-erbe