Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt

27.11.2021.  Der Bundesrat hat im Mai dem Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) zugestimmt. Das TTDSG schafft mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zum Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt. Das Gesetz tritt zusammen mit dem neuen Telekommunikationsgesetz am 1. Dezember in Kraft.

Das TTDSG enthält die Datenschutzbestimmungen in der Telekommunikation und bei Telemedien. Dabei wurden auch die Anpassungen umgesetzt, die aufgrund der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der ePrivacy-Richtlinie notwendig waren. Das TTDSG enthält neue Bestimmungen zum digitalen Nachlass, zum Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen, zum Einwilligungsmanagement und zur Aufsicht. Mit Blick auf den digitalen Nachlass wird klargestellt, dass das Fernmeldegeheimnis Erben des Endnutzers und andere Personen mit vergleichbarer Rechtsstellung nicht an der Wahrnehmung von Rechten des Endnutzers gegenüber dem Telekommunikationsanbieter hindert. Das TTDSG stellt klar, dass das Speichern von und der Zugriff auf Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers grundsätzlich nur mit einer DSGVO-konformen Einwilligung erlaubt ist (Stichwort: Cookies). Ausnahmen werden entsprechend den Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie festgelegt. Mit Blick auf Cookies soll mit dem TTDSG auch ein nutzerfreundliches und wettbewerbskonformes Einwilligungsmanagement erreicht werden, das anerkannte Dienste, Browser und Telemedienanbieter einbeziehen soll.