Energieversorger abgemahnt

18.10.2021. Der Kölner Strom- und Gasanbieter „immergrün“, eine Marke der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH, hat Verbraucherinnen und Verbraucher in Kundenmailings oder schriftlich erhebliche Preiserhöhungen für die Belieferung mit Strom und Gas mitgeteilt. Anderen Kundinnen und Kunden teilte das Unternehmen ohne hinreichende Begründung mit, die Stromversorgung werde kurzfristig eingestellt. 

Mit einer Abmahnung geht die Verbraucherzentrale NRW gegen die intransparente Kommunikation von „immergrün“ zu den Preiserhöhungen und die unzureichende Information über das den Kunden durch die Preisänderung zustehende Sonderkündigungsrecht vor. Sie fordert deshalb vom Unternehmen, solcher Art mitgeteilte unwirksame Preiserhöhungen den Kundinnen und Kunden nicht in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus teilt die Verbraucherzentrale NRW die Rechtsauffassung, dass dem Belieferungsstopp die juristische Grundlage fehle. Eine ordentliche Kündigung der Verträge sei dem Unternehmen nur zum Laufzeitende möglich.  

Beruhigend für Verbraucherinnen und Verbraucher: Trotz einer bevorstehenden Belieferungseinstellung stehen sie nicht plötzlich ohne Strom oder Gas dar. Sollten Anbieter von Strom und Gas die Belieferung stoppen oder insolvent gehen, übernimmt der örtliche Grundversorger die Strom- oder Gaslieferung. Der zuständige Grundversorger kann über den Netzversorger erfragt werden, der entsprechende Hinweis befindet sich auf der Energierechnung. „Wir raten in diesem Fall dazu, möglichst bald in einen günstigeren Tarif zu wechseln, da die Grundversorger üblicherweise preislich über dem Marktdurchschnitt liegen.  Da momentan viel Bewegung im Markt ist, sollte ein solcher Wechsel aber wohlüberlegt sein“, erklärt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Ebenso sollte die Einzugsermächtigung des ursprünglichen Versorgers widerrufen oder vorliegende Daueraufträge gekündigt werden. Darüber hinaus gelte es einen möglichen Schadensersatzanspruch gegenüber dem einstellenden Anbieter zu prüfen und diesen gegebenenfalls geltend zu machen.

Schreiben Sie der Verbraucherzentrale NRW: Haben Sie bei laufendem Vertrag von Ihrem Strom- oder Gasanbieter eine Information zu einer Preiserhöhung oder einem Belieferungsstopp erhalten? Dann schildern Sie uns Ihren Fall in einer Mail an service@verbraucherzentrale.nrw.

Weitere Informationen und Links: Individuelle Fragen zum Thema Energieversorgung beantworteten die Beraterinnen und Berater der Verbraucherzentrale NRW. Informationen dazu sind unter www.verbraucherzentrale.nrw zu finden. Das Servicetelefon der VZ NRW erreichen Sie unter Tel. 0211/33 99 58 45.