14.02.2022. Zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern setzt das NRW-Verbraucherschutzministerium bei der Lebensmittelsicherheit nicht nur auf wirksame Kontrollen, sondern auch auf umfassende Information und Transparenz.
Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht auf einwandfreie Lebensmittel und Bedarfsgegenstände. Die Verantwortung hierfür liegt bei Herstellerbetrieben und Händlern dieser Produkte. Zusätzlich überprüft die amtliche Lebensmittelüberwachung die verantwortlichen Betriebe und deren Produkte systematisch, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände, aber auch vor Irreführung und Täuschung zu schützen. So wurden in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2016 fast 90.000 Proben von Lebensmitteln und sogenannte Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt, das sind zum Beispiel Verpackungen oder Maschinen zur Lebensmittelherstellung, untersucht.
Transparenz durch Information ist eine wesentliche Voraussetzung für die Stärkung des Vertrauens mündiger Konsumentinnen und Konsumenten. Wichtig ist dabei nicht nur die umfassende Kennzeichnung der Lebensmittel selbst, sondern auch die aktive Information von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Internet. So können sich Interessierte in Nordrhein Westfalen auf Internet-Portalen des Landes über Warnungen vor gesundheitsschädlichen Produkten ebenso informieren, wie über die Pestizidbelastung von Obst und Gemüse oder über die Ergebnisse der Kontrollen auf gentechnische Veränderungen.
Mehr Informationen über vielfältige Themen wie die amtliche Lebensmittelüberwachung, die Verbraucherbeschwerde, Gentechnik in lebens- und Futtermitteln, den Pestizidreport etc. finden Interessierte unter https://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/lebensmittelsicherheit.