Schuldenfalle: Kreditkarten mit Teilzahlungsfunktion

18.05.2024. Bezahlkarten erleichtern Verbraucher*innen nicht nur beim Reisen das Leben. Plastikgeld ermöglicht es Konsumenten jederzeit kontaktlos und mobil zu bezahlen oder an Automaten vor Ort Bargeld abzuheben. Neben der bewährten Girokarte und der Mastercard Debitkarte gibt es auch die so genannte Revolving-Kreditkarte, die allerdings mit hohen Zinsen einhergeht. Bei Kreditkarten sollten sich Verbraucher*innen vor der voreingestellten Teilzahlungsfunktion in Acht nehmen, da diese schnell zur Schuldenfalle werden kann, so der VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB).

„Für das bargeldlose Bezahlen in Geschäften im Inland ist die Girokarte – ehemals EC-Karte – nach wie vor erste Wahl“, kommentiert Markus Latta, Fachteamleiter für Finanzdienstleistungen beim VSB. Die seit geraumer Zeit immer häufiger vorkommende Visa- oder Mastercard Debitkarte zeigt in kleineren Läden oft noch eine Akzeptanzschwäche und in außereuropäischen Ländern kann es ebenfalls zu Problemen bei Hotel- oder Mietwagenbuchungen kommen. Abhilfe sollen hier sogenannte Revolving-Kreditkarten schaffen, die zahlreiche Anbieter kostenfrei zur Verfügung stellen. Der Nachteil dieser Karten sind die sehr hohen Zinsen, die zu zahlen sind, wenn das Kartenkonto monatlich nicht ausgeglichen wird.

„Bei Kreditkarten gilt es neuerdings neben den Kosten für Bezahl- und Geldabhebevorgängen vor allem eine, oft voreingestellte, Teilzahlungsfunktion zu beachten. Diese kann rasch zur Schuldenfalle werden. Und manchmal lässt sich diese Ratenzahlungsfunktion gar nicht abstellen. Von diesen Revolving-Kreditkarten raten wir ab“, so Latta weiter.