Information und Aufklärung

Eine Behandlung kann mit Risiken und Nebenwirkungen verbunden sein. Der Arzt muss deshalb vorher ein entsprechendes Aufklärungsgespräch mit Ihnen führen und Sie dabei über folgende Punkte informieren:

  • Untersuchungsmethoden und Ablauf
  • Diagnose und geplante Behandlung
  • Dringlichkeit einer Behandlung
  • Erfolgsaussichten und mögliche Folgen der Behandlung
  • Einschätzung des Heilungsverlaufs
  • Darstellung möglicher Zusatzkosten
  • Mögliche Behandlungsalternativen mit Vor- und Nachteilen

 

Auf der Basis der Informationen können Sie Diagnose- und Therapiemethoden abwägen und sich entscheiden. Dafür muss der Arzt die Maßnahmen für den Laien verständlich darstellen.

Haben Sie bei dem Aufklärungsgespräch eine Vereinbarung oder Ähnliches unterschrieben, müssen Sie eine Kopie erhalten.

Tipps
  • Fragen Sie im Zweifelsfall unbedingt nach, wenn Sie etwas nicht verstanden haben - wenn es sein muss, auch mehrfach.
  • Nehmen Sie sich - abgesehen von medizinischen Notfällen - genügend Zeit für eine fundierte Entscheidung.
  • Holen Sie eine Zweitmeinung ein und lassen Sie sich gegebenenfalls von einem anderen Arzt, Ihrer Krankenkasse oder Patientenstellen beraten.
  • Nutzen Sie „Dr. Internet“ als unterstützende Informationsquelle, jedoch nicht als Ersatz für einen Arztbesuch. Bei Online-Informationen wissen Sie oftmals nicht, wie alt und solide sie sind und welche Interessen dahinter stehen. Mehr dazu in diesem Beitrag über Gesundheitsinformationen im Netz.

Wahl der Therapie

Auf Basis der erfolgten Information und Aufklärung können Sie selbst entscheiden, ob und wie Sie sich behandeln lassen wollen. Sie können die Behandlung oder Teile davon eigenverantwortlich ablehnen oder abbrechen, selbst wenn eine Maßnahme medizinisch eindeutig geboten ist.

Entscheiden Sie sich als Patient gegen einen ärztlichen Rat, ist es möglich, dass Sie zur rechtlichen Absicherung eine schriftliche Bestätigung abgeben müssen. Wollen Sie ein Krankenhaus auf eigene Verantwortung verlassen, müssen Sie ebenfalls eine Erklärung unterschreiben, dass die Entlassung auf eigenes Risiko erfolgt.

Umgekehrt gilt auch für den Arzt Therapiefreiheit. Das bedeutet, dass er die Methode vorschlagen kann, die seiner Meinung nach am besten geeignet ist. Sie muss dem allgemein anerkannten, aktuellen Wissensstand der Medizin entsprechen.

Medizinische Maßnahmen, die nachweisbar strittig sind oder nicht anerkannte Außenseitermethoden darf der Arzt ablehnen, ebenso übermäßig teure Behandlungen und Medikamente.

Gemeinsam mit dem Arzt 

Idealerweise arbeiten Sie bei der Behandlung mit Ihrem Arzt zusammen. Dazu gehört beispielsweise, dass Sie ihm alle Informationen geben, die für die Behandlung wichtig sind und dass Sie sich an den besprochenen Therapieplan halten.

Fall Sie sich dauerhaft weigern, die gemeinsam besprochenen medizinischen Maßnahmen einzuhalten, kann der Arzt die Behandlung abbrechen. Jedoch dürfen Sie als Patient dadurch nicht in eine Notlage gebracht werden.

Der Arzt muss Sie informieren, welche gesundheitlichen Folgen damit verbunden sind, wenn die Therapie nicht korrekt angewendet wird. Er muss Sie außerdem beraten, welche Maßnahmen er abgesehen von der Behandlung ergreifen kann, damit sich die Erkrankung zumindest nicht verschlimmert.