Organisation und Dokumentation

Arzt und Krankenhaus schulden eine sachgerechte Organisation und Dokumentation. Medizingeräte und andere Produkte müssen dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik entsprechen, ein sicherer Einsatz muss gewährleistet sein. Für bestimmte Geräte müssen Ärzte sogenannten „Führerscheine“ vorweisen. Zudem haben Sie als Patient Anspruch auf eine entsprechende Vorratshaltung an Medikamenten.

Termine einhalten 

Erscheinen Sie rechtzeitig zum vereinbarten Termin in der Praxis. Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, sagen Sie ihn mindestens 24 Stunden vorher ab. Andernfalls kann der Arzt eine entsprechende Entschädigung berechnen, z. B. wenn er bei zeitaufwendigen Behandlungen oder in einer Bestellpraxis keine anderen Patienten in der Zeit behandeln konnte.

Sind Sie kurzfristig verhindert, z. B. wegen einer akuten Erkrankung, rufen Sie in der Praxis an und nennen Sie den Grund für die Terminabsage.

Hausbesuche

Sind Sie so schwer erkrankt, dass Sie nicht während der üblichen Sprechzeiten in die Praxis kommen können, ist Ihr oder ein anderer Hausarzt in der Region verpflichtet, Sie zu Hause aufzusuchen. Wann er den Hausbesuch macht, kann er selbst festlegen, je nachdem wie dringlich die Behandlung erscheint.

Schafft der Arzt es wegen Notfällen oder dringenden Behandlungen nicht, selbst einen Hausbesuch zu machen, muss er Ihnen andere Ärzte oder den ärztlichen Notdienst nennen.

Fachärzte müssen Hausbesuche bei ihren eigenen Patienten machen, wenn sie Beschwerden haben, deren Behandlung in den fachärztlichen Bereich fällt.

Patientenakte 

Der Arzt ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Behandlung in einer Patientenakte sorgfältig und aktuell zu dokumentieren. Dazu gehören die einzelnen Behandlungsschritte mit Datum sowie Ergebnisse von Untersuchungen und Diagnosen.

Die Patientenakte muss mindestens zehn Jahre nach Behandlungsende aufbewahrt werden. Wie diese Dokumentation erfolgt, bleibt dabei dem Arzt überlassen. Er kann die Daten in einer Handakte ablegen oder sie auch elektronisch speichern. Das Original der Patientenakte verbleibt in der Praxis.

Einsicht nehmen 

Sie haben das Recht, jederzeit Ihre Akte einsehen zu können. Auf Ihren Wunsch hin muss eine Kopie erstellt werden. Die Kosten dafür sind von Ihnen selbst zu tragen. Sie richten sich nach dem Aufwand, je nachdem, ob es um eine Kopie (max. 0,50 Euro/Blatt) oder eine CD mit Röntgenbildern geht.

Falls der Arzt Ihnen das Recht auf Einblick in Ihre Patientenakte verweigert, können Sie Unterstützung, z. B. bei Ihrer Krankenkasse oder der jeweiligen Landesärztekammer, suchen. Nur in wenigen begründeten Einzelfällen kann dieses Recht eingeschränkt werden, wenn beispielsweise Persönlichkeitsrechte Dritter zu schützen sind.

Elektronische Patientenakte (ePA)

Seit 1. Januar 2021 ist Ihre Krankenkasse verpflichtet, Ihnen eine elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Zugriff erhalten Sie nach Anmeldung über die App Ihrer Krankenkasse, die Sie auf Ihrem Smartphone oder Ihren Tablet-PC installieren können. Ob Sie eine solche ePA anlegen und nutzen wollen, bleibt jedoch Ihnen überlassen.

Darin können Sie zunächst ärztliche Befunde, Medikationspläne, Blutwerte und Röntgenbilder speichern. Ab 2022 soll es möglich sein, weitere Informationen aus Untersuchungen und Behandlungen sortiert zu hinterlegen.

 

So funktioniert es 

Die Dokumente laden Sie selbst in die ePA hoch. Seit Juli 2021 müssen Arztpraxen in der Lage sein, mit Ihrem Einverständnis und einer technischen Freigabe weitere Daten in Ihrer ePA abzulegen. Krankenhäuser haben dafür bis 1. Januar 2022 Zeit.

Ebenfalls ab 2022 können Sie genau festlegen, für wen Sie welche Daten in Ihrer ePA freischalten wollen. Bis dahin können Sie Ihrem Arzt nur Zugriff auf die gesamten Informationen erteilen oder eben nicht.

Als Alternative zur App können Sie Ihre ePA über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) und eine PIN nutzen, die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten. Damit können Sie in der Arztpraxis oder im Krankenhaus Einsicht in Ihre ePA gewähren. Allerdings haben Sie selbst keinen Einblick in die Inhalte und können auch keine Daten hochladen. Voraussetzung ist, dass Ihre eGK mit der sogenannten NFC-Technologie ausgestattet ist. Die Abkürzung steht für Near Field Communication und bedeutet, dass die Daten kontaktlos übertragen werden. Karten mit dieser Technologie werden seit Ende 2019 ausgegeben.  

Die Speicherung von Informationen über verordnete Medikamente und Notfalldaten ist unabhängig von der ePA auch auf der elektronischen Gesundheitskarte möglich, wenn Sie das wünschen. Die Möglichkeit, dort weitere Daten zu hinterlegen, ist in Planung.

 

Vor- und Nachteile

Wegen der zunächst eingeschränkten Freigabeoptionen und Bedenken, die den Datenschutz und die Sicherheit betreffen, wird die ePA von verschiedenen Stellen kritisch gesehen.

Mit der ePA haben Sie als Patient selbst einen Überblick über Ihre gesammelten Gesundheitsdaten. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie diese Informationen bei Bedarf schnell Ärzten, Therapeuten und Apothekern zur Verfügung stellen können. Ziel der ePA ist, Effektivität, Effizienz, Qualität und Transparenz in der medizinischen Versorgung zu steigern.

Tipp

Informieren Sie sich bei unabhängigen Stellen und wägen Sie die Vor- und Nachteile in Ihrem Fall ab, bevor Sie sich für oder gegen die ePA entscheiden.